Sitzung: 27.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0457/23/30-012
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat Reuth erklärt sich grundsätzlich mit dem geplanten Vorhaben
einverstanden und beschließt, einen Bebauungsplan im zweistufigen
Regelverfahren (§30 BauGB) mit der Bezeichnung „Unter dem Neuensteiner Weg“ für
die Grundstücke Gemarkung Reuth, Flur 9, Parzellen Nr. 8/5 und 8/6 sowie
teilweise 8/3 und 22 aufzustellen.
Alle mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten sind durch den
Vorhabenträger zu übernehmen. Der
Ortsbürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Durchführungsvertrag
mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Der Geltungsbereich ist nachfolgend dargestellt.
Maßgeblich ist die spätere Festlegung in der Planurkunde:
Sachverhalt:
Ein auf dem Grundstück in Reuth, Flur 9, Parzelle Nr. 8/6
(„Neuensteiner Weg“ 16-18) ansässiger Handwerksbetrieb beabsichtigt die
Expansion.
Neben der im Jahre 2021 errichteten Lagerhalle soll nun
eine weitere Lagehalle erbaut werden. Die Realisierung des Vorhabens ist nach
Auskunft der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Bauaufsichtsbehörde nur durch die
Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes
erfolgt im zweistufigen Regelverfahren gemäß § 30 BauGB.
Das geplante Vorhaben liegt außerhalb des geltenden
Flächennutzungsplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die im
Eigentum des Vorhabenträgers liegenden Grundstücke Flur 9, Parzellen-Nr. 8/5
und 8/6 in Gänze sowie teilw. die Flächen 8/3 und 22 (Erschließung).
Sämtliche mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
verbundene Kosten werden vom Vorhabenträger, aufgrund eines noch
abzuschließenden Durchführungsvertrages mit der Ortsgemeinde Reuth, übernommen.
Ein Anspruch des Vorhabenträgers gegenüber der Ortsgemeinde Reuth zur
Aufstellung des Bebauungsplanes besteht nicht und kann auch nicht durch den
Vertrag begründet werden.