Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Teilnahme am Entschuldungsprogramm PEK-RP.


Sachverhalt:

 

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Entschuldungsprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP), gesetzlich verankert im Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom 07.02.2023, die Voraussetzungen und Regelungen zur anteiligen Entschuldung von Kommunen mit besonders hohen Liquiditätskreditverbindlichkeiten durch das Land geschaffen.

 

Die Verwaltung stellt anhand der beigefügten Informationen zu diesem Entschuldungsprogramm die Voraussetzungen und Regelungen ausführlich dem Ortsgemeinderat vor und empfiehlt die Teilnahme am Entschuldungsprogramm.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Teilnahme am Entschuldungsprogramm werden die Liquiditätskreditverbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde um 24.150 € (vorläufiges Entschuldungsvolumen) bzw. 28.737 € (endgültiges Entschuldungsvolumen) vermindert. Zugleich sind nach dem Rückgang der Verschuldung geringere Zinsaufwendungen für die verbleibenden Verbindlichkeiten zu zahlen.