Sitzung: 12.10.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 1-0472/23/01-209
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die
Zusammenarbeit Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H zwischen dem
Landkreis Vulkaneifel und den Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein und Kelberg zu
und beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung.
Eine
Unterzeichnung kann nur erfolgen, wenn die Zusatzerklärung nebst Anlage
ebenfalls klarstellend vereinbart wird.
Sachverhalt:
Der
flächendeckende Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H in der
Verbandsgemeinde Gerolstein ist eine wichtige Voraussetzung für
wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Attraktivität der
Gemeinden z.B. durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der
Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von
Beruf und Familie.
Die
flächendeckende Versorgung mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet
ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese
Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist.
Vor
diesem Hintergrund strebt der Landkreis Vulkaneifel für sein Gebiet die
Umsetzung einer NGA-Strategie an, die eine flächendeckende Versorgung des
Landkreises mit Glasfaseranschlüssen zum Ziel hat.
Um
ein kreisweites Projekt durchzuführen und an den Förderprogrammen auf Bundes-
und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines
Zielgebietsclusters, möglichst in der Größe des Landkreises, erforderlich.
Hierbei wird berücksichtigt, dass Vergabeverfahren zur Inanspruchnahme von
Investitionsbeihilfen zum flächendeckenden Breitbandausbau eines gesamten
Landkreises für die ausgerufenen Telekommunikationsunternehmen TKU wesentlich
attraktiver sind, als die Ausschreibung einer einzelnen Kommune. Die TKUs
können im Rahmen des kreisweiten Netzausbaus Synergieeffekte nutzen, die
wiederrum in Folge von niedrigeren Investitionskosten an die Kommunen / Nutzer
weitergeleitet werden können.
Um
dies zu erreichen, müsste in einem ersten Schritt die Aufgabe „Breitbandausbau
bzw. Förderung des Breitbandausbaus“ mit einem Beschluss von den
Städten/Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde Gerolstein übertragen werden.
Nach
der Aufgabenübertragung von den Städten/Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde
Gerolstein übernimmt der Landkreis Vulkaneifel in einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde anschießend den sachlich begrenzten
Aufgabenteil „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis
Vulkaneifel“. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Glasfaserausbaus
auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen vom Förderanträgen. Die
beteiligten Gebietskörperschaften verpflichten sich im Gegenzug, die nicht
durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligung von EU, Bund, Land und
Kreis, sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten an den Kreis zu
erstatten.
Die
konkreten Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können
erst nach Vorliegen der Rückmeldungen und erfolgter Ausschreibung genau
beziffert werden. Wenn alle 619 Adressen in der Verbandsgemeinde Gerolstein
tatsächlich ausgebaut werden, kalkuliert das Planungsbüro aktuell mit
Gesamtkosten in Höhe von rd. 51 Mio. €. Von Bund und Land werden insgesamt 90
Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert = rd. 45,9 Mio. €. Der
kommunale Eigenanteil würde 10 Prozent = insgesamt rd. 5,1 Mio. € in der
Verbandsgemeinde Gerolstein betragen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich
Dritte (z. B. Sponsoren oder Haus-/Grundstückseigentümer) an den Kosten
beteiligen.
Nach
erfolgter Ausschreibung durch den Landkreis erhalten die Städte / Ortsgemeinden
vom Landkreis einen konkreten Überblick über die tatsächlichen Kosten pro
Anschlussadresse in ihrer Gemarkung. Auf Basis der tatsächlichen Kosten und des
Ergebnisses der Gespräche mit Sponsoren und Haus-/Grundstückseigentümern
entscheidet der Stadt-/Ortsgemeinderat in einer gesonderten Sitzung, ob eine
Beteiligung am Projekt erfolgt oder nicht. Bis zur Erteilung eines Zuschlages
an ein ausführendes Telekommunikationsunternehmen kann die Stadt/Ortsgemeinde
die Aufgabenübertragung jederzeit ohne Kosten oder sonstige Nachteile
zurückziehen.
Das
Projekt „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis
Vulkaneifel“ soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.
Als
Anlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Landkreis Vulkaneifel
und den Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein und Kelberg beigefügt.
Der
öffentlich-rechtliche Vertrag wurde in dieser Fassung vom Kreistag beschlossen.
Da seitens der Verbandsgemeinde noch Änderungen / Klarstellungen zu den § 6
Abs. 4 und § 9 Abs. 2 erfolgen sollen, sollte bis zur Verbandsgemeinderatssitzung
eine gemeinsame Erklärung beigefügt werden, welche durch die Lenkungsgruppe mit
der Unterzeichnung des Vertrages ebenfalls vereinbart wird.
Die
Zusatzerklärung mit den Änderungen / Klarstellung zu den beiden §§ wird in der
Sitzung von Bürgermeister Böffgen kurz vorgestellt.
Diese
Änderungen sind aus Sicht der Verbandsgemeinde notwendig, da wir sicherstellen
möchten, dass die Städte / Ortsgemeinden bis nach der Ausschreibung kostenfrei
von der Übertragung zurücktreten können.
Aufgrund
einer Anfrage aus dem Gremium wird im Bürger-, und Gremieninfoportal die
„Ausbauplanung Breitband, in der Ortslage“ zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Dieser
Ausbau wird für die Verbandsgemeinde keine finanziellen Auswirkungen haben. Der
kommunale Eigenanteil ist vollständig von den Städten / Ortsgemeinden bzw. von
Dritten im Rahmen der dargestellten Vereinbarungen zu tragen.