Sitzung: 12.10.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 1-0471/23/01-208
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 26.09.2023 die beigefügten Regelungen zur Verzinsung der
Finanzmittelbestände in der Einheitskasse der VG Gerolstein.
Sachverhalt:
Nach § 68
Abs. 4 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) bilden die Kassen der
Verbandsgemeinde und der Städte/Ortsgemeinden eine einheitliche Kasse
(=Einheitskasse). Neben der Verbandsgemeinde, den Städten und Ortsgemeinden
sind auch die Betriebszweige des Eigenbetriebes der VG und die Zweckverbände Teil
der Einheitskasse. In der Einheitskasse werden somit die jeweiligen
Kassenbestände von 46 kommunalen Einrichtungen geführt.
Die
Kassenbestände differieren sehr stark von Forderungen über 5 Mio. € bis hin zu
Verbindlichkeiten von 7,5 Mio. €. Von den 46 Einrichtungen haben 12
Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse und 34 Forderungen.
Dieser Vorlage ist eine Übersicht beigefügt, aus der die Finanzmittelbestände
zum Stichtag 30.06.2023 ersichtlich sind.
Nach
ständiger Rechtsprechung sind die Forderungen der Ortsgemeinden grds. zu
verzinsen. Ortsgemeinden mit Verbindlichkeiten haben die Kosten, die der
Verbandsgemeinde entstehen, zu erstatten. Zwischen den Ortsgemeinden untereinander
bestehen keine Erstattungsansprüche.
Aus dem
Prinzip der Einheitskasse als eigene Aufgabe nach § 68 GemO folgt auch, dass
die Verbandsgemeinde entscheidet, wie die Forderungen angelegt werden. Aus dem
Prinzip der Wirtschaftlichkeit in der kommunalen Familie ist es daher
selbstverständlich, dass mit den Forderungen zunächst die Verbindlichkeiten
anderer Ortsgemeinden ausgeglichen werden. Dies führt zum Stichtag 30.06.2023
dazu, dass sich der Kassenbestand der Einheitskasse bei Verbindlichkeiten i. H.
v. 14,9 Mio. € und Forderungen i. H. v. 32,1 Mio. auf 17,2 Mio. € beläuft.
Dieser
Kassenbestand unterliegt starken Schwankungen. Dies ist vor allem der
quartalsweisen Einziehung von Steuern sowie Zahlungen von Zuweisungen im
Verhältnis zu den regelmäßigen monatlichen Auszahlungen (Lohnkosten, Tilgungen,
pp.) und der Umsetzung von Baumaßnahmen geschuldet. Der Kassenbestand schwankt
aktuell zwischen 12 Mio.€ und 19 Mio. €.
Seit der
Fusion zum 01.01.2019 mussten keine Liquiditätskredite aufgenommen werden. Gleichzeitig
war in den vergangenen Jahren eine sichere Finanzanlage mit der Erzielung von
Zinserträgen nicht möglich. Aus diesem Grunde hat in den vergangenen Jahren das
Thema der Verzinsung von Finanzmittelbeständen keine Rolle gespielt. Da die Zinspolitik
sich im Jahre 2023 verändert hat, muss nun festgelegt werden, wie die
Forderungen der Ortsgemeinden verzinst werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seinen Sitzungen
am 27.07. und 26.09.2023 eingehend mit der Thematik beschäftigt und dem Verbandsgemeinderat die beigefügten
Regelungen zur Verzinsung der Finanzmittelbestände in der Einheitskasse der VG
Gerolstein zur Beschlussfassung empfohlen. Dieser Sitzungsvorlage ist ein Entwurf
dieser Regelungen als Anlage beigefügt.
Folgende Eckpunkte werden in diesem Entwurf geregelt:
Ø Die
Verzinsung erfolgt zum Jahresende auf Basis der tatsächlichen
Finanzmittelbestände zum 31.03, 30.06, 30.09. und 31.12. des jeweiligen Jahres.
Ø Bei der
Ermittlung des Zinsertrages werden die tatsächlich im Jahr erzielten
Zinserträge berücksichtigt und ein Zinssatz aus der Summe der Mittelwerte der
Forderungen ermittelt.
Ø Im Sinne
einer Solidargemeinschaft aller Städte und Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde
Gerolstein erfolgt keine fiktive interne Verzinsung von Verbindlichkeiten. Die
finanzschwachen Städte / Ortsgemeinden sollen nicht zusätzlich belastet werden.
Ø Sollte zur
Sicherstellung der Liquidität der Verbandsgemeindekasse die Aufnahme von
Liquiditätskrediten notwendig werden, tragen die Ortsgemeinden mit Verbindlichkeiten
die hierfür anfallenden Zinsaufwendungen.
Des Weiteren ist dieser Vorlage eine
Beispielrechnung beigefügt, wie die Jahresverzinsung auf der Grundlage der
Finanzmittelbestände zum 30.06.2023 aussehen würde.