Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.09.2023 die beigefügten Regelungen zur Verzinsung der Finanzmittelbestände in der Einheitskasse der VG Gerolstein.


Sachverhalt:

 

Nach § 68 Abs. 4 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) bilden die Kassen der Verbandsgemeinde und der Städte/Ortsgemeinden eine einheitliche Kasse (=Einheitskasse). Neben der Verbandsgemeinde, den Städten und Ortsgemeinden sind auch die Betriebszweige des Eigenbetriebes der VG und die Zweckverbände Teil der Einheitskasse. In der Einheitskasse werden somit die jeweiligen Kassenbestände von 46 kommunalen Einrichtungen geführt.

 

Die Kassenbestände differieren sehr stark von Forderungen über 5 Mio. € bis hin zu Verbindlichkeiten von 7,5 Mio. €. Von den 46 Einrichtungen haben 12 Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse und 34 Forderungen. Dieser Vorlage ist eine Übersicht beigefügt, aus der die Finanzmittelbestände zum Stichtag 30.06.2023 ersichtlich sind.

 

Nach ständiger Rechtsprechung sind die Forderungen der Ortsgemeinden grds. zu verzinsen. Ortsgemeinden mit Verbindlichkeiten haben die Kosten, die der Verbandsgemeinde entstehen, zu erstatten. Zwischen den Ortsgemeinden untereinander bestehen keine Erstattungsansprüche.

 

Aus dem Prinzip der Einheitskasse als eigene Aufgabe nach § 68 GemO folgt auch, dass die Verbandsgemeinde entscheidet, wie die Forderungen angelegt werden. Aus dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit in der kommunalen Familie ist es daher selbstverständlich, dass mit den Forderungen zunächst die Verbindlichkeiten anderer Ortsgemeinden ausgeglichen werden. Dies führt zum Stichtag 30.06.2023 dazu, dass sich der Kassenbestand der Einheitskasse bei Verbindlichkeiten i. H. v. 14,9 Mio. € und Forderungen i. H. v. 32,1 Mio. auf 17,2 Mio. € beläuft.

 

Dieser Kassenbestand unterliegt starken Schwankungen. Dies ist vor allem der quartalsweisen Einziehung von Steuern sowie Zahlungen von Zuweisungen im Verhältnis zu den regelmäßigen monatlichen Auszahlungen (Lohnkosten, Tilgungen, pp.) und der Umsetzung von Baumaßnahmen geschuldet. Der Kassenbestand schwankt aktuell zwischen 12 Mio.€ und 19 Mio. €.

 

Seit der Fusion zum 01.01.2019 mussten keine Liquiditätskredite aufgenommen werden. Gleichzeitig war in den vergangenen Jahren eine sichere Finanzanlage mit der Erzielung von Zinserträgen nicht möglich. Aus diesem Grunde hat in den vergangenen Jahren das Thema der Verzinsung von Finanzmittelbeständen keine Rolle gespielt. Da die Zinspolitik sich im Jahre 2023 verändert hat, muss nun festgelegt werden, wie die Forderungen der Ortsgemeinden verzinst werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 27.07. und 26.09.2023 eingehend mit der Thematik beschäftigt und dem Verbandsgemeinderat die beigefügten Regelungen zur Verzinsung der Finanzmittelbestände in der Einheitskasse der VG Gerolstein zur Beschlussfassung empfohlen. Dieser Sitzungsvorlage ist ein Entwurf dieser Regelungen als Anlage beigefügt.

 

Folgende Eckpunkte werden in diesem Entwurf geregelt:

 

Ø  Die Verzinsung erfolgt zum Jahresende auf Basis der tatsächlichen Finanzmittelbestände zum 31.03, 30.06, 30.09. und 31.12. des jeweiligen Jahres.

Ø  Bei der Ermittlung des Zinsertrages werden die tatsächlich im Jahr erzielten Zinserträge berücksichtigt und ein Zinssatz aus der Summe der Mittelwerte der Forderungen ermittelt.

Ø  Im Sinne einer Solidargemeinschaft aller Städte und Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein erfolgt keine fiktive interne Verzinsung von Verbindlichkeiten. Die finanzschwachen Städte / Ortsgemeinden sollen nicht zusätzlich belastet werden.

Ø  Sollte zur Sicherstellung der Liquidität der Verbandsgemeindekasse die Aufnahme von Liquiditätskrediten notwendig werden, tragen die Ortsgemeinden mit Verbindlichkeiten die hierfür anfallenden Zinsaufwendungen.

 

Des Weiteren ist dieser Vorlage eine Beispielrechnung beigefügt, wie die Jahresverzinsung auf der Grundlage der Finanzmittelbestände zum 30.06.2023 aussehen würde.