Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H zwischen dem Landkreis Vulkaneifel und den Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein und Kelberg zuzustimmen und den Bürgermeister mit der Unterzeichnung zu beauftragen.


Sachverhalt:

 

Der flächendeckende Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H in der Verbandsgemeinde Gerolstein ist eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Attraktivität der Gemeinden z.B. durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

Die flächendeckende Versorgung mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist.

 

Vor diesem Hintergrund strebt der Landkreis Vulkaneifel für sein Gebiet die Umsetzung einer NGA-Strategie an, die eine flächendeckende Versorgung des Landkreises mit Glasfaseranschlüssen zum Ziel hat.

 

Um ein kreisweites Projekt durchzuführen und an den Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines Zielgebietsclusters, möglichst in der Größe des Landkreises, erforderlich. Hierbei wird berücksichtigt, dass Vergabeverfahren zur Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum flächendeckenden Breitbandausbau eines gesamten Landkreises für die ausgerufenen Telekommunikationsunternehmen TKU wesentlich attraktiver sind, als die Ausschreibung einer einzelnen Kommune. Die TKUs können im Rahmen des kreisweiten Netzausbaus Synergieeffekte nutzen, die wiederrum in Folge von niedrigeren Investitionskosten an die Kommunen / Nutzer weitergeleitet werden können.

 

Um dies zu erreichen, müsste in einem ersten Schritt die Aufgabe „Breitbandausbau bzw. Förderung des Breitbandausbaus“ mit einem Beschluss von den Städten/Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde Gerolstein übertragen werden.

 

Nach der Aufgabenübertragung von den Städten/Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde Gerolstein übernimmt der Landkreis Vulkaneifel in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde anschießend den sachlich begrenzten Aufgabenteil „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis Vulkaneifel“. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Glasfaserausbaus auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen vom Förderanträgen. Die beteiligten Gebietskörperschaften verpflichten sich im Gegenzug, die nicht durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligung von EU, Bund, Land und Kreis, sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten an den Kreis zu erstatten.

 

Die konkreten Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können erst nach Vorliegen der Rückmeldungen und erfolgter Ausschreibung genau beziffert werden.

 

Wenn alle 619 Adressen in der Verbandsgemeinde Gerolstein tatsächlich ausgebaut werden, kalkuliert das Planungsbüro aktuell mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 51 Mio. €.

 

Von Bund und Land werden insgesamt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert = rd. 45,9 Mio. €.

 

Der kommunale Eigenanteil würde 10 Prozent = insgesamt rd. 5,1 Mio. € in der Verbandsgemeinde Gerolstein, bzw. rd. 8.210 € je Einzeladresse betragen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Dritte (z.Bsp. Sponsoren oder Haus-/Grundstückseigentümer) an den Kosten beteiligen. Sollten einzelne Haus- und Grundstückseigentümer keine Erschließung wünschen, können sie dies durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Verzichtserklärung dokumentieren.

 

Nach erfolgter Ausschreibung durch den Landkreis erhält die Stadt/Ortsgemeinde vom Landkreis einen konkreten Überblick über die tatsächlichen Kosten pro Anschlussadresse in ihrer Gemarkung. Auf Basis der tatsächlichen Kosten und des Ergebnisses der Gespräche mit Sponsoren und Haus-/Grundstückseigentümern entscheidet der Stadt-/Ortsgemeinderat in einer gesonderten Sitzung, ob eine Beteiligung am Projekt erfolgt oder nicht. Bis zur Erteilung eines Zuschlages an ein ausführendes Telekommunikationsunternehmen kann die Stadt/Ortsgemeinde die Aufgabenübertragen jederzeit ohne Kosten oder sonstige Nachteile zurückziehen.

 

Das Projekt „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis Vulkaneifel“ soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.

 

Im Rahmen der Sitzung wird der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Landkreis Vulkaneifel und der Verbandsgemeinde Gerolstein vorgestellt.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage liegt die finale Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von der Kreisverwaltung noch nicht vor. Diese wird zeitnah nachgereicht.

 

 

Es wird deutlich gemacht, dass es sich heute nur um einen Grundsatzbeschluss handelt. Die Entscheidungsmacht obliegt im Endeffekt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

 

Ausschussmitglied Helfen bittet darum, Abkürzungen in den Sitzungsvorlagen zukünftig einmalig auszuschreiben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Dieser Ausbau wird für die Verbandsgemeinde keine finanziellen Auswirkungen haben. Der kommunale Eigenanteil ist vollständig von den Ortsgemeinden bzw. von Dritten im Rahmen der dargestellten Vereinbarungen zu tragen.