Sitzung: 26.09.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 1-0467/23/01-203
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat dem
öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit Gigabitausbau mit
Glasfaseranschlüssen FttB/H zwischen dem Landkreis Vulkaneifel und den
Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein und Kelberg zuzustimmen und den
Bürgermeister mit der Unterzeichnung zu beauftragen.
Sachverhalt:
Der
flächendeckende Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H in der
Verbandsgemeinde Gerolstein ist eine wichtige Voraussetzung für
wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Attraktivität der
Gemeinden z.B. durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der
Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von
Beruf und Familie.
Die
flächendeckende Versorgung mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet
ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese
Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist.
Vor
diesem Hintergrund strebt der Landkreis Vulkaneifel für sein Gebiet die
Umsetzung einer NGA-Strategie an, die eine flächendeckende Versorgung des
Landkreises mit Glasfaseranschlüssen zum Ziel hat.
Um
ein kreisweites Projekt durchzuführen und an den Förderprogrammen auf Bundes-
und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines
Zielgebietsclusters, möglichst in der Größe des Landkreises, erforderlich.
Hierbei wird berücksichtigt, dass Vergabeverfahren zur Inanspruchnahme von
Investitionsbeihilfen zum flächendeckenden Breitbandausbau eines gesamten
Landkreises für die ausgerufenen Telekommunikationsunternehmen TKU wesentlich
attraktiver sind, als die Ausschreibung einer einzelnen Kommune. Die TKUs
können im Rahmen des kreisweiten Netzausbaus Synergieeffekte nutzen, die
wiederrum in Folge von niedrigeren Investitionskosten an die Kommunen / Nutzer
weitergeleitet werden können.
Um
dies zu erreichen, müsste in einem ersten Schritt die Aufgabe „Breitbandausbau
bzw. Förderung des Breitbandausbaus“ mit einem Beschluss von den
Städten/Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde Gerolstein übertragen werden.
Nach
der Aufgabenübertragung von den Städten/Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde
Gerolstein übernimmt der Landkreis Vulkaneifel in einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde anschießend den sachlich begrenzten
Aufgabenteil „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis
Vulkaneifel“. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Glasfaserausbaus
auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen vom Förderanträgen. Die
beteiligten Gebietskörperschaften verpflichten sich im Gegenzug, die nicht
durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligung von EU, Bund, Land und
Kreis, sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten an den Kreis zu
erstatten.
Die
konkreten Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können
erst nach Vorliegen der Rückmeldungen und erfolgter Ausschreibung genau
beziffert werden.
Wenn
alle 619 Adressen in der Verbandsgemeinde Gerolstein tatsächlich ausgebaut
werden, kalkuliert das Planungsbüro aktuell mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 51
Mio. €.
Von
Bund und Land werden insgesamt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
gefördert = rd. 45,9 Mio. €.
Der
kommunale Eigenanteil würde 10 Prozent = insgesamt rd. 5,1 Mio. € in der
Verbandsgemeinde Gerolstein, bzw. rd. 8.210 € je Einzeladresse betragen. Es besteht
die Möglichkeit, dass sich Dritte (z.Bsp. Sponsoren oder
Haus-/Grundstückseigentümer) an den Kosten beteiligen. Sollten einzelne Haus-
und Grundstückseigentümer keine Erschließung wünschen, können sie dies durch
die Unterzeichnung einer entsprechenden Verzichtserklärung dokumentieren.
Nach
erfolgter Ausschreibung durch den Landkreis erhält die Stadt/Ortsgemeinde vom
Landkreis einen konkreten Überblick über die tatsächlichen Kosten pro
Anschlussadresse in ihrer Gemarkung. Auf Basis der tatsächlichen Kosten und des
Ergebnisses der Gespräche mit Sponsoren und Haus-/Grundstückseigentümern
entscheidet der Stadt-/Ortsgemeinderat in einer gesonderten Sitzung, ob eine
Beteiligung am Projekt erfolgt oder nicht. Bis zur Erteilung eines Zuschlages
an ein ausführendes Telekommunikationsunternehmen kann die Stadt/Ortsgemeinde
die Aufgabenübertragen jederzeit ohne Kosten oder sonstige Nachteile
zurückziehen.
Das
Projekt „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis
Vulkaneifel“ soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.
Im
Rahmen der Sitzung wird der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem
Landkreis Vulkaneifel und der Verbandsgemeinde Gerolstein vorgestellt.
Zum
Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage liegt die finale Fassung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung von der Kreisverwaltung noch nicht vor. Diese wird zeitnah
nachgereicht.
Es
wird deutlich gemacht, dass es sich heute nur um einen Grundsatzbeschluss
handelt. Die Entscheidungsmacht obliegt im Endeffekt der jeweiligen Stadt oder
Gemeinde.
Ausschussmitglied
Helfen bittet darum, Abkürzungen in den Sitzungsvorlagen zukünftig einmalig
auszuschreiben.
Finanzielle Auswirkungen:
Dieser
Ausbau wird für die Verbandsgemeinde keine finanziellen Auswirkungen haben. Der
kommunale Eigenanteil ist vollständig von den Ortsgemeinden bzw. von Dritten im
Rahmen der dargestellten Vereinbarungen zu tragen.