Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen.

 

Auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, fasst der Verbandsgemeinderat den Feststellungsbeschluss für die vorhabenbezogene Teilfortschreibung des FNP „Auf dem Boden II“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel die Genehmigung zu beantragen.


Sachverhalt:

 

Das Gelände der Basalt- und Lavagrube, die sich westlich des Gewerbe- und Industriegebietes „Auf dem Boden“ in der Gemarkung Birresborn befindet, wurde 2018 veräußert. Der neue Eigentümer hat die Grube reaktiviert und beabsichtigt dort eine neue Halle mit LKW-Werkstatt, Reifenlager und Sozialtrakt zu errichten. Da für diese Maßnahme noch keine planungsrechtliche Grundlage in Form eines Bebauungsplanes vorliegt und keine Festsetzung im Flächennutzungsplan (FNP) vorhanden ist, hat der Betreiber bei der Ortsgemeinde Birresborn den Antrag gestellt, hierfür einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. In öffentlicher Sitzung am 09.05.2019 hat sich der Ortsgemeinderat Birresborn grundsätzlich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt, der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt und diesen beschlossen. Die nach § 8 BauGB erforderliche Ausweisung im Flächennutzungsplan soll als Parallelverfahren durchgeführt werden.

 

In öffentlicher Sitzung am 22.04.2021 hat sich der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Verbandsgemeinde mit der vorhabenbezogenen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) einverstanden erklärt und in gleicher Sitzung den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst. Die Entwürfe der Teilfortschreibung des FNP mit den Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht, haben in der Zeit vom 19.07.2021 bis 19.08.2021 gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Der Zeitraum der frühzeitigen Offenlage wurde am 08.07.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.07.2021 zeitgleich am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Gleichzeitig haben die Entwürfe für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan öffentlich ausgelegen.

 

In öffentlicher Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 24.01.2022, wurden die während der frühzeitigen Offenlage eingegangenen Stellungnahmen gegenübergestellt und abgewogen. Diese wurde im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise wurden Bedenken begründet zurückgewiesen und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die reguläre Offenlage zu beschließen.

 

Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 31.03.2022 die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Offenlage im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages gewürdigt, ergänzt und beantwortet. Teilweise wurden Bedenken begründet zurückgewiesen. Auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, hat der Verbandsgemeinderat die reguläre Offenlage und die Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die nunmehr vorliegende Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde seitens des Planungsbüros gegenübergestellt und in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 27.09.2023 vorgestellt.

 

Der Ortsgemeinderat Birresborn hat in der öffentlichen Sitzung am 11.10.2023 den Tagesordnungspunkt „Vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Auf dem Boden II“ – Beratung über die Eingegangenen Stellungnahmen; Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB aufgrund fehlender Unterlagen vertagt.

 

Der Verbandsgemeinderat kann in der heutigen Sitzung, unter Vorbehalt des Beschlusses des Ortsgemeinderates, über die vorhabenbezogene Änderung des FNP einen Beschluss fassen. Die vollständigen Unterlagen stehen zum Download im Bürger- und Gremieninfoportal bereit.

 

Fachbereichsleiter Schwarz stellt in der Sitzung die Abwägungstabelle sowie die Vorschläge zur Abwägung/Würdigung vor. Fragestellungen zu den einzelnen Stellungnahmen und Abwägungen werden beantworten.

 

Aus dem Gremium wird kritisiert, dass die betroffene Waldfläche im Bereich der geplanten Gewerbegebietsflächen durch den Eigentümer unerlaubt gerodet und umgewandelt wurde. Erst nachträglich erfolgte eine Genehmigung durch das Forstamt Gerolstein (siehe Stellungnahme 14).

 

Bezüglich der Beschlussfassungen zu den Stellungnahmen wird auf die Anlage, welche Bestandteil der Niederschrift ist, verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten des Verfahrens werden vollständig vom Investor übernommen.