Sitzung: 12.10.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0445/23/01-200
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat nimmt die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur
Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend
gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen.
Auf Empfehlung
des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, fasst der Verbandsgemeinderat den
Feststellungsbeschluss für die vorhabenbezogene Teilfortschreibung des FNP „Auf
dem Boden II“.
Die
Verwaltung wird beauftragt, bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel die Genehmigung
zu beantragen.
Sachverhalt:
Das Gelände der Basalt- und Lavagrube, die sich westlich
des Gewerbe- und Industriegebietes „Auf dem Boden“ in der Gemarkung Birresborn
befindet, wurde 2018 veräußert. Der neue Eigentümer hat die Grube reaktiviert
und beabsichtigt dort eine neue Halle mit LKW-Werkstatt, Reifenlager und
Sozialtrakt zu errichten. Da für diese Maßnahme noch keine planungsrechtliche
Grundlage in Form eines Bebauungsplanes vorliegt und keine Festsetzung im
Flächennutzungsplan (FNP) vorhanden ist, hat der Betreiber bei der Ortsgemeinde
Birresborn den Antrag gestellt, hierfür einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
aufzustellen. In öffentlicher Sitzung am 09.05.2019 hat sich der
Ortsgemeinderat Birresborn grundsätzlich mit dem Vorhaben einverstanden
erklärt, der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt und
diesen beschlossen. Die nach § 8 BauGB erforderliche Ausweisung im
Flächennutzungsplan soll als Parallelverfahren durchgeführt werden.
In öffentlicher Sitzung am 22.04.2021 hat sich der
Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Verbandsgemeinde mit der vorhabenbezogenen Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes (FNP) einverstanden erklärt und in gleicher Sitzung den
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst. Die Entwürfe der
Teilfortschreibung des FNP mit den Textfestsetzungen, Begründung und
Umweltbericht, haben in der Zeit vom 19.07.2021 bis 19.08.2021 gem. § 3 Abs. 1
BauGB frühzeitig im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein zu
jedermanns Einsicht ausgelegen. Der Zeitraum der frühzeitigen Offenlage wurde
am 08.07.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Die von der Planung berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
09.07.2021 zeitgleich am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Gleichzeitig haben die Entwürfe für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
öffentlich ausgelegen.
In öffentlicher Sitzung des Bau-, Planungs- und
Umweltausschusses am 24.01.2022, wurden die während der frühzeitigen Offenlage
eingegangenen Stellungnahmen gegenübergestellt und abgewogen. Diese wurde im
Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet,
teilweise wurden Bedenken begründet zurückgewiesen und dem Verbandsgemeinderat
empfohlen, die reguläre Offenlage zu beschließen.
Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am
31.03.2022 die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Offenlage im Sinne
des jeweiligen Abwägungsvorschlages gewürdigt, ergänzt und beantwortet.
Teilweise wurden Bedenken begründet zurückgewiesen. Auf Empfehlung des Bau-,
Planungs- und Umweltausschusses, hat der Verbandsgemeinderat die reguläre
Offenlage und die Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die nunmehr vorliegende Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen wurde seitens des Planungsbüros gegenübergestellt und in der
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 27.09.2023 vorgestellt.
Der Ortsgemeinderat Birresborn hat in der öffentlichen
Sitzung am 11.10.2023 den Tagesordnungspunkt „Vorhabenbezogener Bebauungsplan
für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Auf dem Boden II“ – Beratung über die
Eingegangenen Stellungnahmen; Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
aufgrund fehlender Unterlagen vertagt.
Der Verbandsgemeinderat kann in der heutigen Sitzung,
unter Vorbehalt des Beschlusses des Ortsgemeinderates, über die vorhabenbezogene
Änderung des FNP einen Beschluss fassen. Die vollständigen Unterlagen stehen
zum Download im Bürger- und Gremieninfoportal bereit.
Fachbereichsleiter Schwarz stellt in der Sitzung die
Abwägungstabelle sowie die Vorschläge zur Abwägung/Würdigung vor.
Fragestellungen zu den einzelnen Stellungnahmen und Abwägungen werden
beantworten.
Aus dem Gremium wird kritisiert, dass die betroffene
Waldfläche im Bereich der geplanten Gewerbegebietsflächen durch den Eigentümer
unerlaubt gerodet und umgewandelt wurde. Erst nachträglich erfolgte eine
Genehmigung durch das Forstamt Gerolstein (siehe Stellungnahme 14).
Bezüglich der Beschlussfassungen zu den Stellungnahmen wird
auf die Anlage, welche Bestandteil der Niederschrift ist, verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten
des Verfahrens werden vollständig vom Investor übernommen.