Sitzung: 27.09.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 2-0444/23/01-199
Beschlüsse:
Der
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Anregungen und Hinweise aus der
Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages
umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung
zurückgewiesen.
Anlage | Darstellung und Bewertung –
Abwägungstabelle:
Gewerbeeingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung
der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange
gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
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Stellungnahme 10 – Forstamt Gerolstein vom
10.05.2023 (ab Seite 7 der Anlage)
Der Beschlussempfehlung des Büro BKS
zur Ordnung Nr. 10 (Forstamt Gerolstein vom 10.05.2023) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 14
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Stellungnahme 15 – Kreisverwaltung
Vulkaneifel – Untere Landesplanungsbehörde vom 05.06.2023 (ab Seite 10 der
Anlage)
Der Beschlussempfehlung des Büro BKS
zur Ordnung Nr. 15 (Kreisverwaltung Vulkaneifel – Untere Landesplanungsbehörde vom
05.06.2023) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 14
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Stellungnahme 17 – Landesamt für Geologie und
Bergbau vom 13.06.2023 (ab Seite 11 der Anlage)
Der Beschlussempfehlung des Büro BKS
zur Ordnung Nr. 17 (Landesamt für Geologie und Bergbau vom 13.06.2023 (mit
Fristverlängerung) wird zugestimmt, wobei der Wortlaut „Ein Abbau ist hier
nicht angestrebt“ gegen „Ein Abbau findet nicht statt“ ersetz werden sollte.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Ja: 14
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Stellungnahme 19 – Landesverband der
Deutschen Gebirgs- und Wandervereine – EIFELVEREIN vom 25.05.2023 (ab Seite 14
der Anlage)
Zur Beschlussempfehlung des Büro BKS
zur Ordnung Nr. 19 (Landesverband der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine –
EIFELVEREIN vom 25.05.2023) hat Herrn Hendrik Eltze einen Antrag gestellt.
Demnach wird eine Umweltbaubegleitung für erforderlich angesehen.
Der Antrag wird zur Abstimmung
gestellt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja: 8 Nein: 6
Bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderates soll geklärt
werden, welchen Aufwand diese Umweltbaubegleitung darstellt.
Der
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die
vorhabenbezogene Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Boden
II“ für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Auf dem Boden II“ auf o.a.
Grundlage zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Genehmigung bei
der Kreisverwaltung Vulkaneifel zu beantragen.
Sachverhalt:
Das Gelände der Basalt- und Lavagrube, die sich westlich
des Gewerbe- und Industriegebietes „Auf dem Boden“ in der Gemarkung Birresborn
befindet, wurde 2018 veräußert. Der neue Eigentümer hat die Grube reaktiviert
und beabsichtigt dort eine neue Halle mit LKW-Werkstatt, Reifenlager und
Sozialtrakt zu errichten. Da für diese Maßnahme noch keine planungsrechtliche
Grundlage in Form eines Bebauungsplanes vorliegt und keine Festsetzung im
Flächennutzungsplan (FNP) vorhanden ist, hat der Betreiber bei der Ortsgemeinde
Birresborn den Antrag gestellt, hierfür einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
aufzustellen. In öffentlicher Sitzung am 09.05.2019 hat sich der
Ortsgemeinderat Birresborn grundsätzlich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt,
der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt und diesen beschlossen.
Die nach § 8 BauGB erforderliche Ausweisung im Flächennutzungsplan soll als
Parallelverfahren durchgeführt werden.
In öffentlicher Sitzung am 22.04.2021 hat sich der
Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Verbandsgemeinde mit der vorhabenbezogenen Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes (FNP) einverstanden erklärt und in gleicher Sitzung den
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst. Die Entwürfe der
Teilfortschreibung des FNP mit den Textfestsetzungen, Begründung und
Umweltbericht, haben in der Zeit vom 19.07.2021 bis 19.08.2021 gem. § 3 Abs. 1
BauGB frühzeitig im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein zu
jedermanns Einsicht ausgelegen. Der Zeitraum der frühzeitigen Offenlage wurde
am 08.07.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Die von der Planung berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
09.07.2021 zeitgleich am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Gleichzeitig haben die Entwürfe für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
öffentlich ausgelegen.
In öffentlicher Sitzung des Bau-, Planungs- und
Umweltausschusses am 24.01.2022, wurden die während der frühzeitigen Offenlage
eingegangenen Stellungnahmen gegenübergestellt und abgewogen. Diese wurde im
Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet,
teilweise wurden Bedenken begründet zurückgewiesen und dem Verbandsgemeinderat
empfohlen, die reguläre Offenlage zu beschließen.
Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am
31.03.2022 die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Offenlage im Sinne
des jeweiligen Abwägungsvorschlages gewürdigt, ergänzt und beantwortet.
Teilweise wurden Bedenken begründet zurückgewiesen. Auf Empfehlung des Bau-,
Planungs- und Umweltausschusses, hat der Verbandsgemeinderat die reguläre
Offenlage und die Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die nunmehr vorliegende Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen wurde seitens des Planungsbüros gegenübergestellt und steht
heute zur Diskussion und Abwägung. Anschließend ist hierüber ein
Abwägungsbeschluss als Empfehlung für den Verbandsgemeinderat zu fassen. Der
Ortsgemeinderat Birresborn wird in öffentlicher Sitzung am 11.10.2023 über die
während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen über den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan entscheiden. Der Verbandsgemeinderat abschließend in seiner
öffentlichen Sitzung am 12.10.2023 über die vorhabenbezogene Änderung des FNP.
Die vollständigen Unterlagen stehen zum Download im
Bürger- und Gremieninfoportal bereit.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten
des Verfahrens werden vollständig vom Investor übernommen.