Beschlüsse:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen.

 

 

Anlage | Darstellung und Bewertung – Abwägungstabelle:

Gewerbeeingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

 

·         Stellungnahme 10 – Forstamt Gerolstein vom 10.05.2023 (ab Seite 7 der Anlage)

Der Beschlussempfehlung des Büro BKS zur Ordnung Nr. 10 (Forstamt Gerolstein vom 10.05.2023) wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig beschlossen

Ja: 14 

 

·         Stellungnahme 15 – Kreisverwaltung Vulkaneifel – Untere Landesplanungsbehörde vom 05.06.2023 (ab Seite 10 der Anlage)

Der Beschlussempfehlung des Büro BKS zur Ordnung Nr. 15 (Kreisverwaltung Vulkaneifel – Untere Landesplanungsbehörde vom 05.06.2023) wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig beschlossen

Ja: 14 

 

·         Stellungnahme 17 – Landesamt für Geologie und Bergbau vom 13.06.2023 (ab Seite 11 der Anlage)

Der Beschlussempfehlung des Büro BKS zur Ordnung Nr. 17 (Landesamt für Geologie und Bergbau vom 13.06.2023 (mit Fristverlängerung) wird zugestimmt, wobei der Wortlaut „Ein Abbau ist hier nicht angestrebt“ gegen „Ein Abbau findet nicht statt“ ersetz werden sollte.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig beschlossen

Ja: 14 

 

·         Stellungnahme 19 – Landesverband der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine – EIFELVEREIN vom 25.05.2023 (ab Seite 14 der Anlage)

Zur Beschlussempfehlung des Büro BKS zur Ordnung Nr. 19 (Landesverband der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine – EIFELVEREIN vom 25.05.2023) hat Herrn Hendrik Eltze einen Antrag gestellt. Demnach wird eine Umweltbaubegleitung für erforderlich angesehen.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:   mehrheitlich beschlossen

Ja: 8  Nein: 6 

 

 

Bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderates soll geklärt werden, welchen Aufwand diese Umweltbaubegleitung darstellt.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die vorhabenbezogene Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Boden II“ für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Auf dem Boden II“ auf o.a. Grundlage zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Genehmigung bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel zu beantragen.


Sachverhalt:

 

Das Gelände der Basalt- und Lavagrube, die sich westlich des Gewerbe- und Industriegebietes „Auf dem Boden“ in der Gemarkung Birresborn befindet, wurde 2018 veräußert. Der neue Eigentümer hat die Grube reaktiviert und beabsichtigt dort eine neue Halle mit LKW-Werkstatt, Reifenlager und Sozialtrakt zu errichten. Da für diese Maßnahme noch keine planungsrechtliche Grundlage in Form eines Bebauungsplanes vorliegt und keine Festsetzung im Flächennutzungsplan (FNP) vorhanden ist, hat der Betreiber bei der Ortsgemeinde Birresborn den Antrag gestellt, hierfür einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. In öffentlicher Sitzung am 09.05.2019 hat sich der Ortsgemeinderat Birresborn grundsätzlich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt, der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt und diesen beschlossen. Die nach § 8 BauGB erforderliche Ausweisung im Flächennutzungsplan soll als Parallelverfahren durchgeführt werden.

 

In öffentlicher Sitzung am 22.04.2021 hat sich der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Verbandsgemeinde mit der vorhabenbezogenen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) einverstanden erklärt und in gleicher Sitzung den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst. Die Entwürfe der Teilfortschreibung des FNP mit den Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht, haben in der Zeit vom 19.07.2021 bis 19.08.2021 gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Der Zeitraum der frühzeitigen Offenlage wurde am 08.07.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.07.2021 zeitgleich am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Gleichzeitig haben die Entwürfe für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan öffentlich ausgelegen.

 

In öffentlicher Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 24.01.2022, wurden die während der frühzeitigen Offenlage eingegangenen Stellungnahmen gegenübergestellt und abgewogen. Diese wurde im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise wurden Bedenken begründet zurückgewiesen und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die reguläre Offenlage zu beschließen.

 

Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 31.03.2022 die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Offenlage im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages gewürdigt, ergänzt und beantwortet. Teilweise wurden Bedenken begründet zurückgewiesen. Auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, hat der Verbandsgemeinderat die reguläre Offenlage und die Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die nunmehr vorliegende Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde seitens des Planungsbüros gegenübergestellt und steht heute zur Diskussion und Abwägung. Anschließend ist hierüber ein Abwägungsbeschluss als Empfehlung für den Verbandsgemeinderat zu fassen. Der Ortsgemeinderat Birresborn wird in öffentlicher Sitzung am 11.10.2023 über die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entscheiden. Der Verbandsgemeinderat abschließend in seiner öffentlichen Sitzung am 12.10.2023 über die vorhabenbezogene Änderung des FNP.

 

Die vollständigen Unterlagen stehen zum Download im Bürger- und Gremieninfoportal bereit.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten des Verfahrens werden vollständig vom Investor übernommen.