Sitzung: 26.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-0382/23/10-010
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt
der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu
veräußern:
Die
Konditionen werden so übernommen.
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung
privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde das Brennholz zu
folgenden Konditionen verkauft:
Laubholz, lang an den Weg gerückt:
-
Einheimische: 65,00 €/fm, Begrenzung bis 10
fm; ab 10 fm - 75,00 €/fm
-
Auswärtige: 75,00 €/fm, Begrenzung bis 10 fm;
ab 10 fm - 85,00 €/fm