Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu veräußern:

 

Die Konditionen werden so übernommen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Im Vorjahr wurde das Brennholz zu folgenden Konditionen verkauft:

 

Laubholz, lang an den Weg gerückt:

-           Einheimische: 65,00 €/fm, Begrenzung bis 10 fm; ab 10 fm - 75,00 €/fm

-           Auswärtige: 75,00 €/fm, Begrenzung bis 10 fm; ab 10 fm - 85,00 €/fm