Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem
Bauvorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für die
Erneuerung und den Ausbau eines Dachstuhls auf dem Grundstück Gemarkung
Hallschlag, Flur 6, Flurstück 152/5 vor.