Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem
Bauvorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Neubau
eines Wohngebäudes (Betriebsleiterwohnung) mit Garage auf dem Grundstück
Gemarkung Hallschlag, Flur 12, Flurstück 13/11 vor.