Sitzung: 20.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-0466/23/35-033
Beschluss
Der
Ortsgemeinderat beschließt die Satzung der Ortsgemeinde Stadtkyll über die
Erhebung eines Gästebeitrages entsprechend dem beigefügten Entwurf.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Stadtkyll erhebt
seit dem 01.01.2017 einen Gästebeitrag auf Grundlage der Satzung vom 09.12.2016.
Neben der Ortsgemeinde Stadtkyll
werden in der Verbandsgemeinde Gerolstein noch in der Stadt Hillesheim und
durch den Tourismusverein Vulkaneifel (TVV) im Bereich Gerolstein Gästebeitrage
erhoben.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein beabsichtigt
zum 01.01.2024 ebenfalls einen Gästebeitrag von 0,75 € je Übernachtung einzuführen.
Der VG Gästebeitrag soll teilweise zur Refinanzierung der jährlichen
Aufwendungen (aktuell ca. 700.000 €) für den Tourismus herangezogen werden,
aber vor allem zur Realisierung und Umsetzung des Tourismuskonzeptes der Touristik
GmbH Gerolsteiner Land.
Der Gästebeitrag der Verbandsgemeinde
kann neben dem Gästebeitrag der Ortsgemeinde Stadtkyll festgelegt werden und
hat keinen Einfluss auf die bisherigen Satzungsregelungen der Ortsgemeinde.
Seitens der Verwaltung wird jedoch angestrebt, identische Satzungsregelungen zu
erzielen, damit die Regelungen für die Beherbergungsbetriebe sich nicht
unterscheiden. Der Satzungsentwurf der Verbandsgemeinde Gerolstein wurde an die
aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes sowie an die aktuelle
Rechtsprechung angepasst. In den letzten acht Jahren haben sich kleinere
redaktionelle Änderungen ergeben, die in dem beigefügten Entwurf eingearbeitet
worden sind. Neben diesen wurden jedoch im Entwurf der Satzung folgende
Änderungen aufgenommen, die wir darstellen möchten:
Ø Befreiungstatbestand
für Geschäftsreisende:
Seitens der Verbandsgemeinde Gerolstein sollen Personen, die
berufsbedingt eine Unterkunft nehmen, vom Gästebeitrag befreit werden. Damit
die Beherbergungsbetriebe nicht in die Situation kommen, für die Ortsgemeinden
einen Gästebeitrag für diese Personengruppe zu erheben und für die
Verbandsgemeinde nicht, wäre es wünschenswert, wenn die Stadt Hillesheim diesen
Befreiungstatbestand im § 4 Abs. 2 b) ergänzt.
Dies wird sicherlich in Teilen zu Einnahmeausfällen bei der Ortsgemeinde
führen. Aktuell kann man von rd. 200.000 € an Erträgen aus dem Gästebeitrag
ausgehen, wobei dieser zu ca. 150.000 € von Landal Green Park generiert wird.
Dieser sollte grds. gar nicht betroffen sein. Bei den restlichen
Beitragspflichtigen gehen wir davon aus, dass dies ca. 10 % betreffen werden.
Die Einnahmeverluste sollten u. E. daher überschaubar sein.
Ø Automatisiertes
Erhebungsverfahren (§ 7 Abs. 7):
Mit
Einführung der Gästekarte in der Verbandsgemeinde Gerolstein wird auch
automatisiertes Erhebungsverfahren angeboten. Dieses wird den
Beherbergungsbetrieben auf freiwilliger Basis angeboten. Dieses Angebot geht
mit der Bereitstellung einer Gästekarte einher, welche von der Verbandsgemeinde
durch die Touristik GmbH angeboten werden soll. Eine Ergänzung der Satzung für
den Gästebeitrag ist nicht notwendig, da diese über die Verbandsgemeinde
abgewickelt wird.
Zur Übersichtlichkeit der
redaktionellen Änderungen und der v. g. Anpassungen sollte eine Neufassung der
Satzung erfolgen.