Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung der Ortsgemeinde Stadtkyll über die Erhebung eines Gästebeitrages entsprechend dem beigefügten Entwurf.


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Stadtkyll erhebt seit dem 01.01.2017 einen Gästebeitrag auf Grundlage der Satzung vom 09.12.2016.

 

Neben der Ortsgemeinde Stadtkyll werden in der Verbandsgemeinde Gerolstein noch in der Stadt Hillesheim und durch den Tourismusverein Vulkaneifel (TVV) im Bereich Gerolstein Gästebeitrage erhoben.

 

Die Verbandsgemeinde Gerolstein beabsichtigt zum 01.01.2024 ebenfalls einen Gästebeitrag von 0,75 € je Übernachtung einzuführen. Der VG Gästebeitrag soll teilweise zur Refinanzierung der jährlichen Aufwendungen (aktuell ca. 700.000 €) für den Tourismus herangezogen werden, aber vor allem zur Realisierung und Umsetzung des Tourismuskonzeptes der Touristik GmbH Gerolsteiner Land.

 

Der Gästebeitrag der Verbandsgemeinde kann neben dem Gästebeitrag der Ortsgemeinde Stadtkyll festgelegt werden und hat keinen Einfluss auf die bisherigen Satzungsregelungen der Ortsgemeinde. Seitens der Verwaltung wird jedoch angestrebt, identische Satzungsregelungen zu erzielen, damit die Regelungen für die Beherbergungsbetriebe sich nicht unterscheiden. Der Satzungsentwurf der Verbandsgemeinde Gerolstein wurde an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes sowie an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. In den letzten acht Jahren haben sich kleinere redaktionelle Änderungen ergeben, die in dem beigefügten Entwurf eingearbeitet worden sind. Neben diesen wurden jedoch im Entwurf der Satzung folgende Änderungen aufgenommen, die wir darstellen möchten:

 

Ø  Befreiungstatbestand für Geschäftsreisende:

Seitens der Verbandsgemeinde Gerolstein sollen Personen, die berufsbedingt eine Unterkunft nehmen, vom Gästebeitrag befreit werden. Damit die Beherbergungsbetriebe nicht in die Situation kommen, für die Ortsgemeinden einen Gästebeitrag für diese Personengruppe zu erheben und für die Verbandsgemeinde nicht, wäre es wünschenswert, wenn die Stadt Hillesheim diesen Befreiungstatbestand im § 4 Abs. 2 b) ergänzt.

Dies wird sicherlich in Teilen zu Einnahmeausfällen bei der Ortsgemeinde führen. Aktuell kann man von rd. 200.000 € an Erträgen aus dem Gästebeitrag ausgehen, wobei dieser zu ca. 150.000 € von Landal Green Park generiert wird. Dieser sollte grds. gar nicht betroffen sein. Bei den restlichen Beitragspflichtigen gehen wir davon aus, dass dies ca. 10 % betreffen werden. Die Einnahmeverluste sollten u. E. daher überschaubar sein.

 

Ø  Automatisiertes Erhebungsverfahren (§ 7 Abs. 7):

Mit Einführung der Gästekarte in der Verbandsgemeinde Gerolstein wird auch automatisiertes Erhebungsverfahren angeboten. Dieses wird den Beherbergungsbetrieben auf freiwilliger Basis angeboten. Dieses Angebot geht mit der Bereitstellung einer Gästekarte einher, welche von der Verbandsgemeinde durch die Touristik GmbH angeboten werden soll. Eine Ergänzung der Satzung für den Gästebeitrag ist nicht notwendig, da diese über die Verbandsgemeinde abgewickelt wird.

 

Zur Übersichtlichkeit der redaktionellen Änderungen und der v. g. Anpassungen sollte eine Neufassung der Satzung erfolgen.