Sitzung: 19.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-0448/23/20-017
Finanzielle
Auswirkungen:
Im Haushalt 2024 soll für die weitere
Planung und Umsetzung der Buswartehalle, inkl. Umfeldmaßnahmen ein Betrag
i.H.v. 60.000,- € berücksichtigt werden.
Beschluss:
1.
Der Ortsgemeinderat Kerschenbach stimmt den
vorgestellten Planungen des Vorplatzes vom Dorfgemeinschaftshaus zu. Die
notwendige Ausschreibung und Auftragserteilung für den Dorfplatz vor dem DGH
soll gemeinsam mit der Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme durch das LBM
realisiert werden. Der bestehende Planungsauftrag an des Planungsbüro Fischer
wird um die notwendigen Leistungen für den Vorplatz des DGH zu den vereinbarten
Konditionen erweitert.
2.
Der Ortsgemeinderat Kerschenbach stimmt dem
vorgestellten Planungsentwurf der Buswartehalle zu und beauftragt die
Verwaltung mit der weiteren Planung, Ausschreibung und baulichen Begleitung des
Gebäudes. Nach erfolgter Ausschreibung und Prüfung der Angebote durch die
Verwaltung ermächtigt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister, den Auftrag an
die wirtschaftlichste Firma zu erteilen.
Sachverhalt:
Im Zuge des anstehenden Vollausbaus der K64 wurde das
planende Büro Fischer auch mit der Gestaltung des Vorplatzes vom
Dorfgemeinschaftshaus beauftragt. In der Zwischenzeit wurde der Ortsgemeinde
ein erster Entwurf übermittelt. Die Planungen werden in der
Ortsgemeinderatssitzung nochmals durch das beauftrage Planungsbüro Fischer
vorgestellt.
Des Weiteren wurde die Verwaltung mit der Planung einer
Buswartehalle beauftragt. Ein erster Vorentwurf wurde der Ortsgemeinde am
08.08.2023 übermittelt. Das tragende Mauerwerk der geplanten Buswartehalle soll
mittels Naturstein „Grauwacke“ realisiert werden. Das Gebäude soll sowohl als
Buswartehaus, wie auch im rückwärtigen Bereich als überdachte Sitzmöglichkeit
des Spielplatzes dienen. Die Dachkonstruktion soll als Satteldach ausgeführt
werden, um das Bauwerk bestmöglich in die umliegende Bebauung einfügen zu
können. Der Ortsbürgermeister stellt dem Ortsgemeinderat die geplante
Ausführungsart der Buswartehalle nochmals vor. Durch die Planungen der Verwaltung
entstehen der Ortsgemeinde gem. vereinbarter VG-Richtlinie Planungskosten gem.
HOAI, welche im Nachgang der Bauausführung abgerechnet werden. Die bauliche
Umsetzung der Buswartehalle soll im Nachgang des Straßenneubaus erfolgen um
evtl. Änderungen der geplanten Höhenlage entsprechend berücksichtigen zu
können.