Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2024 soll für die weitere Planung und Umsetzung der Buswartehalle, inkl. Umfeldmaßnahmen ein Betrag i.H.v. 60.000,- € berücksichtigt werden.

 

Beschluss:

 

1.       Der Ortsgemeinderat Kerschenbach stimmt den vorgestellten Planungen des Vorplatzes vom Dorfgemeinschaftshaus zu. Die notwendige Ausschreibung und Auftragserteilung für den Dorfplatz vor dem DGH soll gemeinsam mit der Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme durch das LBM realisiert werden. Der bestehende Planungsauftrag an des Planungsbüro Fischer wird um die notwendigen Leistungen für den Vorplatz des DGH zu den vereinbarten Konditionen erweitert.

 

2.       Der Ortsgemeinderat Kerschenbach stimmt dem vorgestellten Planungsentwurf der Buswartehalle zu und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung, Ausschreibung und baulichen Begleitung des Gebäudes. Nach erfolgter Ausschreibung und Prüfung der Angebote durch die Verwaltung ermächtigt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister, den Auftrag an die wirtschaftlichste Firma zu erteilen.


Sachverhalt:

 

Im Zuge des anstehenden Vollausbaus der K64 wurde das planende Büro Fischer auch mit der Gestaltung des Vorplatzes vom Dorfgemeinschaftshaus beauftragt. In der Zwischenzeit wurde der Ortsgemeinde ein erster Entwurf übermittelt. Die Planungen werden in der Ortsgemeinderatssitzung nochmals durch das beauftrage Planungsbüro Fischer vorgestellt.

 

Des Weiteren wurde die Verwaltung mit der Planung einer Buswartehalle beauftragt. Ein erster Vorentwurf wurde der Ortsgemeinde am 08.08.2023 übermittelt. Das tragende Mauerwerk der geplanten Buswartehalle soll mittels Naturstein „Grauwacke“ realisiert werden. Das Gebäude soll sowohl als Buswartehaus, wie auch im rückwärtigen Bereich als überdachte Sitzmöglichkeit des Spielplatzes dienen. Die Dachkonstruktion soll als Satteldach ausgeführt werden, um das Bauwerk bestmöglich in die umliegende Bebauung einfügen zu können. Der Ortsbürgermeister stellt dem Ortsgemeinderat die geplante Ausführungsart der Buswartehalle nochmals vor. Durch die Planungen der Verwaltung entstehen der Ortsgemeinde gem. vereinbarter VG-Richtlinie Planungskosten gem. HOAI, welche im Nachgang der Bauausführung abgerechnet werden. Die bauliche Umsetzung der Buswartehalle soll im Nachgang des Straßenneubaus erfolgen um evtl. Änderungen der geplanten Höhenlage entsprechend berücksichtigen zu können.