Sitzung: 19.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-0447/23/20-016
Finanzielle
Auswirkungen:
Zur Finanzierung der Planungskosten
sind im Haushaltsplan 2023 unter Investitions-Nr. 20-5731-02 10.000,- €
eingeplant.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Kerschenbach
beschließt die vorgelegte Planung und beauftragt das Ingenieurbüro Fischer mit
den Leistungsphasen 5-6, damit die Maßnahme gemeinsam mit den
Straßenbauarbeiten an der K64 ausgeschrieben werden kann.
Bei der Planung ist darauf zu achten,
dass in Abhängigkeit der möglichen Förderkulissen eine Kostenteilung
vorgenommen wird.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 15.12.2020 hat der Ortsgemeinderat
Kerschenbach den Ortsbürgermeister ermächtigt, den Auftrag zur Planung der
Bushaltestelle einschließlich Vorplatz und Außenanlagen des Gemeindehauses für
die Leistungsphase 1-4 (einschl. Genehmigungsplanung) an das Ingenieurbüro
Fischer zu erteilen.
Seitens des Ingenieurbüros Fischer wurde die aktuelle
Planung noch einmal vorgestellt und erläutert. Damit die Bauleistungen
gemeinsam mit den Straßenbauarbeiten der K64 ausgeschrieben werden können, muss
zunächst das Ingenieurbüro Fischer für die nachfolgenden Leistungsphasen 5-6
(Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) beauftragt werden. Das
vorliegende Angebot beläuft sich auf 10.733,16 € brutto.