Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zur Finanzierung der Planungskosten sind im Haushaltsplan 2023 unter Investitions-Nr. 20-5731-02 10.000,- € eingeplant.

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Kerschenbach beschließt die vorgelegte Planung und beauftragt das Ingenieurbüro Fischer mit den Leistungsphasen 5-6, damit die Maßnahme gemeinsam mit den Straßenbauarbeiten an der K64 ausgeschrieben werden kann.

Bei der Planung ist darauf zu achten, dass in Abhängigkeit der möglichen Förderkulissen eine Kostenteilung vorgenommen wird.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 15.12.2020 hat der Ortsgemeinderat Kerschenbach den Ortsbürgermeister ermächtigt, den Auftrag zur Planung der Bushaltestelle einschließlich Vorplatz und Außenanlagen des Gemeindehauses für die Leistungsphase 1-4 (einschl. Genehmigungsplanung) an das Ingenieurbüro Fischer zu erteilen.

 

Seitens des Ingenieurbüros Fischer wurde die aktuelle Planung noch einmal vorgestellt und erläutert. Damit die Bauleistungen gemeinsam mit den Straßenbauarbeiten der K64 ausgeschrieben werden können, muss zunächst das Ingenieurbüro Fischer für die nachfolgenden Leistungsphasen 5-6 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) beauftragt werden. Das vorliegende Angebot beläuft sich auf 10.733,16 € brutto.