Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Termin zur Klärung der Angelegenheit und zum weiteren Vorgehen zu vereinbaren. An diesem Termin sind insbesondere zu beteiligen:

a)       Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

b)      Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

c)       Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

d)      Kreisverwaltung Vulkaneifel

e)      Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein

f)        Ortsgemeinde Nohn


Sachverhalt:

 

Die Fahrzeugbrücke im Bereich der Nohner Mühle wurde beim Hochwasser am 14.07.2021 in Teilen beschädigt. Insbesondere die Fahrbahndecke sowie ein Teil der Stickung wurde beschädigt. Diese Schäden wurden zeitnah nach dem Hochwasser wieder instandgesetzt. Die aktuell vorhandenen Schäden im Bereich der Geländer, der Mauerwerksfugen und der Stahlbetonbauteile sind überwiegend altersbedingt und können nach Aussage des Büro IBS nur in Teilen auf das Hochwasser zurückgeführt werden. Eine Besichtigung des Bauwerkes durch Herrn Weimer, Verbindungsbüro Ahr, kommt zu dem gleichen Ergebnis. Auf Grund des schlechten Allgemeinzustandes und wegen nicht bekannt Tragfähigkeit sieht die Ortsgemeinde trotz fehlender Finanzierung über die VV Wiederaufbau Handlungsbedarf, so dass das Büro IBS zwei Varianten weitergehend untersucht hat:

 

1.       Komplettsanierung des Bauwerkes (Kosten hierfür insgesamt 184.450,00 €)

2.       Beseitigung des Hochwasserschäden (Mauerwerk u. Kolkschutz mit 37.425,50 €)

 

Würde sich die Gemeinde für eine Komplettsanierung des Bauwerkes an dem vorh. Standort entscheiden, könnte demnach ca. 20 % der Kosten über die VV Wiederaufbau finanziert werden. Sollte sich die Gemeinde für einen Ersatzbau an anderer Stelle entscheiden, wäre zu prüfen, ob sich das Land ebenfalls mit einem Beitrag von 37.425,50 € an den Neubaukosten beteiligt und wie die restliche Finanzierung aussehen könnten.

 

Der Ortsgemeinderat bemängelt den ungenügenden Informationsaustausch in Richtung des Gremiums und die Nichtbeantwortung offener Fragen durch die Verbandsgemeindeverwaltung.