Sitzung: 25.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-0453/23/25-022
Beschluss:
Die
Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Termin zur Klärung
der Angelegenheit und zum weiteren Vorgehen zu vereinbaren. An diesem Termin
sind insbesondere zu beteiligen:
a) Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
b) Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
c) Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
d) Kreisverwaltung Vulkaneifel
e) Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
f)
Ortsgemeinde Nohn
Sachverhalt:
Die Fahrzeugbrücke im Bereich der
Nohner Mühle wurde beim Hochwasser am 14.07.2021 in Teilen beschädigt.
Insbesondere die Fahrbahndecke sowie ein Teil der Stickung wurde beschädigt.
Diese Schäden wurden zeitnah nach dem Hochwasser wieder instandgesetzt. Die
aktuell vorhandenen Schäden im Bereich der Geländer, der Mauerwerksfugen und
der Stahlbetonbauteile sind überwiegend altersbedingt und können nach Aussage
des Büro IBS nur in Teilen auf das Hochwasser zurückgeführt werden. Eine
Besichtigung des Bauwerkes durch Herrn Weimer, Verbindungsbüro Ahr, kommt zu
dem gleichen Ergebnis. Auf Grund des schlechten Allgemeinzustandes und wegen
nicht bekannt Tragfähigkeit sieht die Ortsgemeinde trotz fehlender Finanzierung
über die VV Wiederaufbau Handlungsbedarf, so dass das Büro IBS zwei Varianten
weitergehend untersucht hat:
1.
Komplettsanierung des Bauwerkes
(Kosten hierfür insgesamt 184.450,00 €)
2. Beseitigung
des Hochwasserschäden (Mauerwerk u. Kolkschutz mit 37.425,50 €)
Würde sich die Gemeinde für eine
Komplettsanierung des Bauwerkes an dem vorh. Standort entscheiden, könnte
demnach ca. 20 % der Kosten über die VV Wiederaufbau finanziert werden. Sollte
sich die Gemeinde für einen Ersatzbau an anderer Stelle entscheiden, wäre zu
prüfen, ob sich das Land ebenfalls mit einem Beitrag von 37.425,50 € an den
Neubaukosten beteiligt und wie die restliche Finanzierung aussehen könnten.
Der Ortsgemeinderat bemängelt den
ungenügenden Informationsaustausch in Richtung des Gremiums und die
Nichtbeantwortung offener Fragen durch die Verbandsgemeindeverwaltung.