Sitzung: 25.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, einen
Förderantrag zum Wiederaufbau für die Fußgängerbrücke im Nohner Bachtal zu
stellen. Die ADD wir hierbei ausdrücklich um Prüfung der Kostenschätzung
gebeten.
Sachverhalt:
Die Brücke wurde durch das
Flutereignis im Jahr 2021 zerstört. Übriggeblieben ist lediglich ein
Widerlager. Herr Schüller von der ADD weist darauf hin, dass die Ortsgemeinde
Nohn ein Anrecht besitzt, dass die Fußgängerbrücken, welche durch die Flut
zerstört wurden, auch wieder aufgebaut werden. Ein Wiederaufbau an anderer Stelle wäre hinreichend zu
begründen. Vergleichbare Brückenbauwerke nach dem gesetzlichen Standard werden
gefordert und gefördert („keine Golden Gate Bridge“). Eigenleistung wird
grundsätzlich nicht gefördert. Herr Schüller rät dem Ortsgemeinderat, einen
entsprechenden Antrag auf Wiederaufbau zu stellen. Die Gemeinde verschenke
ansonsten viel Geld.
Die Brücken an der Nohner Mühle wurden
bereits von Herrn Momper (ADD) und dem Flutbeauftragten des Landes in
Augenschein genommen. Die Ergebnisse sind der Ortsgemeinde bisher nicht
mitgeteilt worden.
Im Rahmen eines Förderantrages wird
die ADD auch eine Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften sowie
der Korrektheit der Köstenschätzung vornehmen.