Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, einen Förderantrag zum Wiederaufbau für die Fußgängerbrücke im Nohner Bachtal zu stellen. Die ADD wir hierbei ausdrücklich um Prüfung der Kostenschätzung gebeten.


Sachverhalt:

 

Die Brücke wurde durch das Flutereignis im Jahr 2021 zerstört. Übriggeblieben ist lediglich ein Widerlager. Herr Schüller von der ADD weist darauf hin, dass die Ortsgemeinde Nohn ein Anrecht besitzt, dass die Fußgängerbrücken, welche durch die Flut zerstört wurden, auch wieder aufgebaut werden. Ein Wiederaufbau an anderer Stelle wäre hinreichend zu begründen. Vergleichbare Brückenbauwerke nach dem gesetzlichen Standard werden gefordert und gefördert („keine Golden Gate Bridge“). Eigenleistung wird grundsätzlich nicht gefördert. Herr Schüller rät dem Ortsgemeinderat, einen entsprechenden Antrag auf Wiederaufbau zu stellen. Die Gemeinde verschenke ansonsten viel Geld.

 

Die Brücken an der Nohner Mühle wurden bereits von Herrn Momper (ADD) und dem Flutbeauftragten des Landes in Augenschein genommen. Die Ergebnisse sind der Ortsgemeinde bisher nicht mitgeteilt worden.

 

Im Rahmen eines Förderantrages wird die ADD auch eine Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften sowie der Korrektheit der Köstenschätzung vornehmen.