Sitzung: 25.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Befangen: 1
Vorlage: 2-0451/23/25-021
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den
Auftrag für die Errichtung der PV-Anlage auf dem Gemeindehaus im Rahmen des
Angebotes vom 14.07.2023 an die Firma Solarporter, Nohn, in Höhe von insgesamt 68.308
€ brutto zu vergeben.
Ausschließungsgründe
nach § 22 GemO
Ratsmitglied
Herbert Johannes hat an der Beratung und Abstimmung gemäß § 22 Gemeindeordnung
(GemO) nicht teilgenommen.
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates wurde
bereits über das Angebot zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach inkl.
eines Speichers informiert.
Im Nachgang zur Sitzung wurden noch die nachfolgenden
Informationen durch den Anbieter geliefert:
1.
Der Preis ist für ein Modulfeld von 30.0 kWp
kalkuliert und wurde von mir nur im Text des Angebotes nicht geändert.
2.
Ich bestätige noch einmal den Preis für die
BackUp-Box i.H.v. 900,- € zzgl. MwSt.
3.
Die sehr qualifizierte Frage mit dem
Leistungsabfall der Batterie konnte nicht nur ich nicht ausreichend
beantworten, selbst verschiedene Mitarbeiter der Firma Wattkraft - der
Huawei-Importeur - konnten diese nicht auf Anhieb beantworten. Hierzu bekomme
ich aber noch dies bzgl. Info von Wattkraft. Im Internet fand ich dazu folgende
Aussage: "Akkus mit Lithium-Eisenphosphat sind enorm langlebig: Noch nach
10.000 Ladezyklen besitzen sie immer noch eine verbleibende Kapazität von teils
deutlich über 75 Prozent. Damit sind sie enorm zyklenfest, wie die Studie des
Verbands der Elektrotechnik (VDE) feststellt." Hierzu muss angemerkt
werden, dass 10.000 Ladezyklen bedeuten, dass die Batterie über einen Zeitraum
von 27.4 Jahren jeden Tag voll geladen und voll entladen werden müsste!
Die Größe des Speichers ist für die Wintermonate
berechnet, wo der Speicher nach Möglichkeit den Bedarf der Wärmepumpe abdeckt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Maßnahme ist bisher nicht im
Haushalt veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer
außerplanmäßigen Ausgabe. Diese wird finanziert über Abnahme der Forderung
gegenüber der Verbandsgemeinde (Rücklagenentnahme).