Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Errichtung der PV-Anlage auf dem Gemeindehaus im Rahmen des Angebotes vom 14.07.2023 an die Firma Solarporter, Nohn, in Höhe von insgesamt 68.308 € brutto zu vergeben.


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO

 

Ratsmitglied Herbert Johannes hat an der Beratung und Abstimmung gemäß § 22 Gemeindeordnung (GemO) nicht teilgenommen.

 

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates wurde bereits über das Angebot zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach inkl. eines Speichers informiert.

 

Im Nachgang zur Sitzung wurden noch die nachfolgenden Informationen durch den Anbieter geliefert:

 

1.       Der Preis ist für ein Modulfeld von 30.0 kWp kalkuliert und wurde von mir nur im Text des Angebotes nicht geändert.

2.       Ich bestätige noch einmal den Preis für die BackUp-Box i.H.v. 900,- € zzgl. MwSt.

3.       Die sehr qualifizierte Frage mit dem Leistungsabfall der Batterie konnte nicht nur ich nicht ausreichend beantworten, selbst verschiedene Mitarbeiter der Firma Wattkraft - der Huawei-Importeur - konnten diese nicht auf Anhieb beantworten. Hierzu bekomme ich aber noch dies bzgl. Info von Wattkraft. Im Internet fand ich dazu folgende Aussage: "Akkus mit Lithium-Eisenphosphat sind enorm langlebig: Noch nach 10.000 Ladezyklen besitzen sie immer noch eine verbleibende Kapazität von teils deutlich über 75 Prozent. Damit sind sie enorm zyklenfest, wie die Studie des Verbands der Elektrotechnik (VDE) feststellt." Hierzu muss angemerkt werden, dass 10.000 Ladezyklen bedeuten, dass die Batterie über einen Zeitraum von 27.4 Jahren jeden Tag voll geladen und voll entladen werden müsste!

 

Die Größe des Speichers ist für die Wintermonate berechnet, wo der Speicher nach Möglichkeit den Bedarf der Wärmepumpe abdeckt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Maßnahme ist bisher nicht im Haushalt veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe. Diese wird finanziert über Abnahme der Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde (Rücklagenentnahme).