Der Stadtrat Hillesheim nimmt die aktuellen Rahmenbedingungen für etwaige Leader-Förderprojekte zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Wirtschaftsförderer Stefan Mertes stellt die aktuellen Rahmenbedingungen für etwaige Leader-Förderprojekte vor.

 

In dem ersten Projektaufruf der neuen Förderperiode stehen insgesamt 327.000 € aus EU- (277.000 €) und Landesmitteln (50.000 €) zur Förderung von Projekten zur Verfügung. Da es sich bei diesem Aufruf gleichzeitig um den letzten im Jahr 2023 handelt, können die Landesmittel sowohl an private als auch an öffentliche und gemeinnützige Projektträger:innen vergeben werden.

 

Bis zum 31.10.2023 besteht die Möglichkeit Projektideen, die zur Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) beitragen, beim Regionalmanagement der LAG Vulkaneifel einzureichen.

 

Projekte können nur gefördert werden, wenn sie innerhalb der LEADER-Region LAG Vulkaneifel umgesetzt werden sollen und zur Zielerreichung der LILE beitragen. Außerdem muss ein Projekt die vier Handlungsfelder der LILE bedienen.

 

Diese sind:

                     • HF A: Aktive Dörfer und Gemeinden

                     • HF B: Profilierung des regionalen Lebens- und Arbeitsraumes

                     • HF C: Bewusster Umgang mit der Natur- und Kulturlandschaft

                     • HF D: Vulkanlandschaft in Wert setzen und erleben.

 

Der Erste Beigeordnete Gerald Schmitz spricht an, dass es auch Negativbeispiele zum Thema LEADER-Förderprojekte gibt.

 

Es wird von einem Treffen mit einem Vertreter der ADD gesprochen, bei dem die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung für eine Städtebauförderung besprochen wurden. Das Antragsverfahren 2017 scheiterte demnach insbesondere deshalb, weil sich auf verschiedene Projekte ohne Gesamtkonzept punktuell konzentriert wurde. Dies wäre jedoch der zweite Schritt. Die Voruntersuchung und Festlegung der Maßnahmen erfolgt erst, nachdem die Städtebauförderung positiv beschieden wurde. So soll nun mit den Vorgaben und Hilfestellung der ADD durch die Verwaltung für Hillesheim ein Konzept zur Neuaufnahme in das Städtebauprogramm erstellt werden. Dazu muss zunächst eine Bestandsaufnahme der städtebaulichen Situation erfolgen. Dies schließt den städtebaulichen Handlungsbedarf ein. Im Rahmen eines integrativen, umsetzungsorientierten Kommunikationsprozesses soll die Stadt gestärkt werden. Die Beteiligung und Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger (Grundstückseigentümer) ist für eine erfolgreiche Umsetzung der Gesamtmaßnahme von herausragender Bedeutung. Themen wie Verkehrssituation, Radwege, die qualitativ wirtschaftliche Entwicklung des Stadtkerns in Gestalt und baulicher Struktur sowie Aufenthaltsqualität, sollen auf ein breites Fundament gestellt werden. Mit dem Antrag können alle Projekte umgesetzt werden, die seit längerer Zeit in der Vision 2030 angedacht sind. Die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern, um die Stärken und Schwächen der Stadt, bildet die Basis für die weiteren Entwicklungsschritte. Es ist mit einer Förderquote von 75 % zu rechnen. Die Dauer der Förderung wird sich auf 10 bis 15 Jahre erstrecken, um die Stadt nachhaltig zu verbessern. Der Antrag für die Städtebauförderung muss bis März / April 2024 eingereicht werden.

 

Der Stadtrat Hillesheim nimmt die aktuellen Rahmenbedingungen für die Antragstellung Neuaufnahme Städtebauförderung zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat Hillesheim nimmt die aktuellen Rahmenbedingungen für etwaige Leader-Förderprojekte zur Kenntnis.