Der
Stadtrat Hillesheim nimmt die aktuellen Rahmenbedingungen für etwaige
Leader-Förderprojekte zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Wirtschaftsförderer Stefan Mertes
stellt die aktuellen Rahmenbedingungen für etwaige Leader-Förderprojekte vor.
In dem ersten Projektaufruf der neuen
Förderperiode stehen insgesamt 327.000 € aus EU- (277.000 €) und Landesmitteln
(50.000 €) zur Förderung von Projekten zur Verfügung. Da es sich bei diesem
Aufruf gleichzeitig um den letzten im Jahr 2023 handelt, können die
Landesmittel sowohl an private als auch an öffentliche und gemeinnützige
Projektträger:innen vergeben werden.
Bis
zum 31.10.2023 besteht die Möglichkeit Projektideen, die zur Umsetzung der
Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) beitragen, beim
Regionalmanagement der LAG Vulkaneifel einzureichen.
Projekte
können nur gefördert werden, wenn sie innerhalb der LEADER-Region LAG
Vulkaneifel umgesetzt werden sollen und zur Zielerreichung der LILE beitragen.
Außerdem muss ein Projekt die vier Handlungsfelder der LILE bedienen.
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HF A: Aktive Dörfer und Gemeinden
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HF B: Profilierung des regionalen Lebens- und Arbeitsraumes
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HF C: Bewusster Umgang mit der Natur- und Kulturlandschaft
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HF D: Vulkanlandschaft in Wert setzen und erleben.
Der
Erste Beigeordnete Gerald Schmitz spricht an, dass es auch Negativbeispiele zum
Thema LEADER-Förderprojekte gibt.
Es
wird von einem Treffen mit einem Vertreter der ADD gesprochen, bei dem die
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung für eine Städtebauförderung
besprochen wurden. Das Antragsverfahren 2017 scheiterte demnach insbesondere
deshalb, weil sich auf verschiedene Projekte ohne Gesamtkonzept punktuell
konzentriert wurde. Dies wäre jedoch der zweite Schritt. Die Voruntersuchung
und Festlegung der Maßnahmen erfolgt erst, nachdem die Städtebauförderung
positiv beschieden wurde. So soll nun mit den Vorgaben und Hilfestellung der
ADD durch die Verwaltung für Hillesheim ein Konzept zur Neuaufnahme in das
Städtebauprogramm erstellt werden. Dazu muss zunächst eine Bestandsaufnahme der
städtebaulichen Situation erfolgen. Dies schließt den städtebaulichen
Handlungsbedarf ein. Im Rahmen eines integrativen, umsetzungsorientierten
Kommunikationsprozesses soll die Stadt gestärkt werden. Die Beteiligung und
Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger (Grundstückseigentümer) ist für eine
erfolgreiche Umsetzung der Gesamtmaßnahme von herausragender Bedeutung. Themen
wie Verkehrssituation, Radwege, die qualitativ wirtschaftliche Entwicklung des
Stadtkerns in Gestalt und baulicher Struktur sowie Aufenthaltsqualität, sollen
auf ein breites Fundament gestellt werden. Mit dem Antrag können alle Projekte
umgesetzt werden, die seit längerer Zeit in der Vision 2030 angedacht sind. Die
Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern, um die Stärken und Schwächen der
Stadt, bildet die Basis für die weiteren Entwicklungsschritte. Es ist mit einer
Förderquote von 75 % zu rechnen. Die Dauer der Förderung wird sich auf 10 bis
15 Jahre erstrecken, um die Stadt nachhaltig zu verbessern. Der Antrag für die
Städtebauförderung muss bis März / April 2024 eingereicht werden.
Der
Stadtrat Hillesheim nimmt die aktuellen Rahmenbedingungen für die
Antragstellung Neuaufnahme Städtebauförderung zur Kenntnis.
Der
Stadtrat Hillesheim nimmt die aktuellen Rahmenbedingungen für etwaige
Leader-Förderprojekte zur Kenntnis.