Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Üxheim schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an und beschließt das Bebauungsplanverfahren „Auf Sohlfeld“ von § 13 b BauGB in das zweistufige Regelverfahren nach § 30 BauGB mit Umweltprüfung, umzustellen.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Üxheim am 28.06.2021, hat der Rat den Aufstellungsbeschluss gefasst, für den Teilbereich „Auf Sohlfeld“ einen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Verfahren wurde damals nach § 13 b BauGB gewählt. Hier werden Außenbereichsflächen zu Wohnzwecken, die unmittelbar an die bestehende Ortslage angrenzen, ohne Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren, einbezogen.

In öffentlicher Sitzung am 13.06.2023 wurde die erste Entwurfsplanung durch das Planungsbüro WeSt aus Ulmen dem Ortsgemeinderat vorgestellt. Der Rat war sich hier einig, dass im ersten Abschnitt die Grundstücke oberhalb der Straße „Am Bach“ berücksichtigt werden sollen. Da angrenzend an das Plangebiet die Sportanlage der OG Üxheim liegt, ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Offenlage ein Lärmgutachten gefordert wird. Weiter sind hier diverse Umweltbelange wie beispielsweise die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen etc. zu berücksichtigen und in einem Umweltbericht darzustellen. Daher ist das bisher gewählte Verfahren von § 13 b BauGB in das Regelverfahren nach § 30 BauGB umzustellen.

 

Ein Bild, das Karte, Text, Plan enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Mittel sind und werden berücksichtigt.