Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Üxheim schließt
sich der Empfehlung der Verwaltung an und beschließt das Bebauungsplanverfahren
„Auf Sohlfeld“ von § 13 b BauGB in das zweistufige Regelverfahren nach § 30
BauGB mit Umweltprüfung, umzustellen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Ortsgemeinderates Üxheim am 28.06.2021, hat der Rat den Aufstellungsbeschluss
gefasst, für den Teilbereich „Auf Sohlfeld“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Das Verfahren wurde damals nach §
13 b BauGB gewählt. Hier werden Außenbereichsflächen zu Wohnzwecken, die
unmittelbar an die bestehende Ortslage angrenzen, ohne Umweltprüfung im
beschleunigten Verfahren, einbezogen.
In öffentlicher Sitzung am
13.06.2023 wurde die erste Entwurfsplanung durch das Planungsbüro WeSt aus
Ulmen dem Ortsgemeinderat vorgestellt. Der Rat war sich hier einig, dass im
ersten Abschnitt die Grundstücke oberhalb der Straße „Am Bach“ berücksichtigt
werden sollen. Da angrenzend an das Plangebiet die Sportanlage der OG Üxheim
liegt, ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Offenlage ein Lärmgutachten
gefordert wird. Weiter sind hier diverse Umweltbelange wie beispielsweise die
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, umweltbezogene Auswirkungen auf den
Menschen etc. zu berücksichtigen und in einem Umweltbericht darzustellen. Daher
ist das bisher gewählte Verfahren von § 13 b BauGB in das Regelverfahren nach §
30 BauGB umzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Mittel sind und werden berücksichtigt.