Beschluss 1:
Der Ortsgemeinderat stellt den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 5
Enthaltungen: 2
Beschluss
2:
Der Ortsgemeinderat erteilt dem
Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister
vertreten haben, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der
Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung für
das Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 5
Enthaltungen: 2
Ortsbürgermeister Gottfried Wawers und
der Erste Beigeordnete Thomas Humble haben nicht an der Beratung teilgenommen.
Sachverhalt:
Für diesen TOP übernimmt der Vorsitzende
des Rechnungsprüfungsausschusses, Christof Weber, im Nachgang den Vorsitz und
trägt den Prüfbericht vor.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde
durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an den Ortsgemeinderat
weitergeleitet.
Nach § 114 Absatz 1 GemO beschließt der Rat über die
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem
gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der
Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des
Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den
Bürgermeister vertreten haben.
Der Ortsgemeinderat hat vorab den Jahresabschluss nach
den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO am 27.06.2023 geprüft. Auf die Inhalte
der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser Stelle
verwiesen.
Die Prüfung hat abschließend zu keinen Einwänden geführt.