Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss 1:

 

Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 fest.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 5  Enthaltungen: 2

 

 

Beschluss 2:

 

Der Ortsgemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 5  Enthaltungen: 2

 

 

Ortsbürgermeister Gottfried Wawers und der Erste Beigeordnete Thomas Humble haben nicht an der Beratung teilgenommen.


Sachverhalt:

 

Für diesen TOP übernimmt der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Christof Weber, im Nachgang den Vorsitz und trägt den Prüfbericht vor.

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an den Ortsgemeinderat weitergeleitet.

 

Nach § 114 Absatz 1 GemO beschließt der Rat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben.

 

Der Ortsgemeinderat hat vorab den Jahresabschluss nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO am 27.06.2023 geprüft. Auf die Inhalte der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Die Prüfung hat abschließend zu keinen Einwänden geführt.