Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Densborn beschließt die Aufhebung des Beschlusses „Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Meisburger Straße“, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB, vom 15.12.2022. Es wird auf Antrag des Vorhabenträgers nicht weiter an der Bauleitplanung festgehalten. Das Verfahren wird eingestellt.


Sachverhalt:

 

In öffentlicher Sitzung des Ortsgemeinderates Densborn am 15.12.2022, wurde der Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde für den Bereich „Meisburger Straße“ gefasst. Der Eigentümer der Fläche in der Gemarkung Densborn, Flur 29, Flurstück 134 (teilweise), erwägt hier im Sinne einer touristischen Weiterentwicklung seines Grundstückes die Aufstellung von zwei sog. Schäferwagen mit zugehörigem Stellplatz für Fahrzeuge im östlichen Abschnitt des Anwesens zu errichten. Die aktuelle Klarstellungssatzung der OG Densborn weist hier kein baureifes Land für den entsprechenden Bereich des Wohngrundstücks aus. Durch eine Ergänzungssatzung sollte hier Planungsrecht geschaffen werden. Mit Sitzung vom 30.03.2023 hat der Rat die Entwurfsplanung zur Kenntnis genommen und den Beschluss zur Offenlage und Trägerbeteiligung gefasst. Die Offenlage der Planunterlagen sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 02.05.23 bis 02.06.23 statt.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde der Verwaltung durch den Vorhabenträger schriftlich mitgeteilt, dass er nicht an der weiteren Planung festhalten will und bittet um Einstellung der Bauleitplanung.

 

Ein Bild, das Diagramm, Plan, Reihe, Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die OG entstehen keine Kosten.