Sitzung: 07.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2-0431/23/07-020
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Densborn beschließt die Aufhebung des
Beschlusses „Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung der Klarstellungs-
und Ergänzungssatzung Meisburger Straße“, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB,
vom 15.12.2022. Es wird auf Antrag des Vorhabenträgers nicht weiter an der
Bauleitplanung festgehalten. Das Verfahren wird eingestellt.
Sachverhalt:
In öffentlicher Sitzung des Ortsgemeinderates Densborn am
15.12.2022, wurde der Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde für den Bereich
„Meisburger Straße“ gefasst. Der Eigentümer der Fläche in der Gemarkung
Densborn, Flur 29, Flurstück 134 (teilweise), erwägt hier im Sinne einer
touristischen Weiterentwicklung seines Grundstückes die Aufstellung von zwei
sog. Schäferwagen mit zugehörigem Stellplatz für Fahrzeuge im östlichen
Abschnitt des Anwesens zu errichten. Die aktuelle Klarstellungssatzung der OG
Densborn weist hier kein baureifes Land für den entsprechenden Bereich des
Wohngrundstücks aus. Durch eine Ergänzungssatzung sollte hier Planungsrecht geschaffen
werden. Mit Sitzung vom 30.03.2023 hat der Rat die Entwurfsplanung zur Kenntnis
genommen und den Beschluss zur Offenlage und Trägerbeteiligung gefasst. Die
Offenlage der Planunterlagen sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 02.05.23 bis
02.06.23 statt.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde der Verwaltung durch den
Vorhabenträger schriftlich mitgeteilt, dass er nicht an der weiteren Planung
festhalten will und bittet um Einstellung der Bauleitplanung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Für die OG entstehen keine Kosten.