Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschlussvorschläge siehe Einzelbeschlüsse:

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Ortsgemeinderat schließt sich den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros sowie der Verwaltung in Gänze an.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 12

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Unter Bezugnahme auf den Abwägungsbeschluss des Ortsgemeinderates beschließt der Ortsgemeinderat die 1. Änderung der Klarstellungssatzung als Satzung gem. § 10 BauGB.

 

Die Verwaltung wird gebeten den Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den Ortsbürgermeister zu veröffentlichen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 12


Sachverhalt:

 

Die Grundstückseigentümerin in der Gemarkung Densborn, Flur 28, Flurstück 19 (teilweise), beantragte im Jahr 2021 die Aufstockung eines seit 1964 genehmigten Jagdhauses am Rand der Ortslage Densborn. Das Vorhaben wurde seinerzeit von der Unteren Landesplanungsbehörde (Kreis Vulkaneifel) mit dem Hinweis abgelehnt, da die Fläche nach der Klarstellungssatzung der OG Densborn aus dem Jahr 2008 nicht erfasst ist und sich folglich planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet. In öffentlicher Sitzung des Rates am 15.12.2022 wurde die 1. Änderung der Klarstellungssatzung in Form einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB auf Antrag der Grundstückseigentümerin beraten und der Aufstellungsbeschluss hierzu gefasst. In öffentlicher Sitzung am 30.03.2023 hat der Ortsgemeinderat die vorliegende Entwurfsplanung beraten und zur Kenntnis genommen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, die 1. Änderung der Klarstellungssatzung nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB am Verfahren zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie das Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 02.05.2023 bis einschl. 02.06.2023 durchgeführt. Die Offenlage wurde am 21.04.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

 

 

Für die Fortführung des Verfahrens ist nunmehr die Abwägung zu den, während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen erforderlich, die aus der Anlage ersichtlich sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Ortsgemeinde entstehen keine Kosten.