Beschlussvorschläge
siehe Einzelbeschlüsse:
Abwägungsbeschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt die
Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des
jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im
Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Ortsgemeinderat schließt sich den
Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros sowie der Verwaltung in Gänze an.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 12
Satzungsbeschluss:
Unter Bezugnahme auf den
Abwägungsbeschluss des Ortsgemeinderates beschließt der Ortsgemeinderat die 1.
Änderung der Klarstellungssatzung als Satzung gem. § 10 BauGB.
Die Verwaltung wird gebeten den
Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den Ortsbürgermeister
zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 12
Sachverhalt:
Die Grundstückseigentümerin in der
Gemarkung Densborn, Flur 28, Flurstück 19 (teilweise), beantragte im Jahr 2021
die Aufstockung eines seit 1964 genehmigten Jagdhauses am Rand der Ortslage
Densborn. Das Vorhaben wurde seinerzeit von der Unteren Landesplanungsbehörde
(Kreis Vulkaneifel) mit dem Hinweis abgelehnt, da die Fläche nach der
Klarstellungssatzung der OG Densborn aus dem Jahr 2008 nicht erfasst ist und
sich folglich planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet. In
öffentlicher Sitzung des Rates am 15.12.2022 wurde die 1. Änderung der
Klarstellungssatzung in Form einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3
BauGB auf Antrag der Grundstückseigentümerin beraten und der
Aufstellungsbeschluss hierzu gefasst. In öffentlicher Sitzung am 30.03.2023 hat
der Ortsgemeinderat die vorliegende Entwurfsplanung beraten und zur Kenntnis
genommen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, die 1. Änderung der
Klarstellungssatzung nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB am Verfahren zu
beteiligen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie das
Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 02.05.2023 bis einschl. 02.06.2023
durchgeführt. Die Offenlage wurde am 21.04.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Für die Fortführung des Verfahrens ist nunmehr die
Abwägung zu den, während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
erforderlich, die aus der Anlage ersichtlich sind.
Finanzielle
Auswirkungen:
Für die Ortsgemeinde entstehen keine
Kosten.