Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu veräußern:

 

Der Einschlag von Laubholz (vornehmlich Buche) wird auf 150 Festmeter begrenzt. Die Menge wird auf die Anzahl der Bewerber aufgeteilt und bei Bedarf durch das Angebot von Nadelholz ergänzt.

Der Bruttopreis (inkl. MwSt.) wurde wie folgt festgelegt:

  • Buche (Hartholz): 50 Euro pro Festmeter
  • Fichte (Nadelholz): 45 Euro pro Festmeter

Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Im Vorjahr wurde der Brennholzpreis auf 47,00 €/fm Langholz inkl. MwSt. festgelegt. Vor dem Hintergrund der Brennholz-Übernutzung durch Einschlag von 405 Festmetern (die Grenze für nachhaltigen Einschlag liegt bei 300 Festmetern), wird neben dem Preis auch über eine Mengenregulierung diskutiert.

 

Mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern für ihren Brennholzbedarf auch weiterhin Gemeindeholz zu moderaten Preisen anbieten zu können, wird für Laubholz eine Mengenbegrenzung in Kombination mit einer Preiserhöhung empfohlen.