Sitzung: 07.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: 1-0379/23/07-016
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt
der Ortsgemeinderat, das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu
veräußern:
Der Einschlag von Laubholz
(vornehmlich Buche) wird auf 150 Festmeter begrenzt. Die Menge wird auf die
Anzahl der Bewerber aufgeteilt und bei Bedarf durch das Angebot von Nadelholz
ergänzt.
Der
Bruttopreis (inkl. MwSt.) wurde wie folgt festgelegt:
- Buche (Hartholz): 50 Euro pro Festmeter
- Fichte (Nadelholz): 45 Euro pro Festmeter
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung
privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde der
Brennholzpreis auf 47,00 €/fm Langholz inkl. MwSt. festgelegt. Vor dem
Hintergrund der Brennholz-Übernutzung durch Einschlag von 405 Festmetern (die
Grenze für nachhaltigen Einschlag liegt bei 300 Festmetern), wird neben dem
Preis auch über eine Mengenregulierung diskutiert.
Mit dem Ziel, den Bürgerinnen und
Bürgern für ihren Brennholzbedarf auch
weiterhin Gemeindeholz zu moderaten Preisen anbieten zu können, wird für Laubholz
eine Mengenbegrenzung in Kombination mit einer Preiserhöhung
empfohlen.