Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 fest. Des Weiteren wird die
Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters
der Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister
vertreten haben, erteilt.
Entlastung Ortsbürgermeister:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 11
Sonderinteresse: 1 (Ortsbürgermeister)
Entlastung Erste Beigeordnete:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 11
Sonderinteresse: 1 (Erste Beigeordnete)
Entlastung Zweiter Beigeordneter:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 11
Sonderinteresse: 1 (Zweiter Beigeordneter)
Richard
Hell, Vorsitzender, dankte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten im Namen
des Rechnungsprüfungsausschusses und Tobias Schaefer von der
Verbandsgemeindeverwaltung für seine sehr gute Unterstützung.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beim
Ortsbürgermeister sowie bei den Beigeordneten Ausschließungsgründe vor.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2021 wurde durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
den Jahresabschluss nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO am 18.07.2023
geprüft. Auf die Inhalte der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird
an dieser Stelle verwiesen.
Die Prüfung hat abschließend zu
keinen Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem
Ortsgemeinderat folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: