Sitzung: 07.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Erschließung „In Aichheld Hahnenberg
I“
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Es
wird die Frage gestellt, ob dort ein Überflurhydrant in der Planung enthalten
ist, um das neu zu erschließende Baugebiet künftig mit Löschwasser versorgen zu
können, und wer für die Planung zuständig ist. Seitens der Brandaufsicht sei
die Aufstellung dort zwingend erforderlich. Nach Auskunft des
Ortsbürgermeisters sind die VG-Werke für die Versorgung mit Löschwasser
zuständig. Er sagte zu, sich um diese Frage zu kümmern. Der Überflurhydrant sei
in der Planung der Ortsgemeinde nicht berücksichtigt.
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Ein
Anwohner hatte eine Frage, die sich direkt auf den Tagesordnungspunkt 7 bezog,
im speziellen auf die Erdarbeiten im Zusammenhang Wasser- und Kanalarbeiten
(„Was beinhalten die 290 Kubik an Erdbewegung?“). Der Ortsbürgermeister verwies
hier auf die Zuständigkeit der Verbandsgemeindewerke.