Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Erschließung „In Aichheld Hahnenberg I“

 

·         Es wird die Frage gestellt, ob dort ein Überflurhydrant in der Planung enthalten ist, um das neu zu erschließende Baugebiet künftig mit Löschwasser versorgen zu können, und wer für die Planung zuständig ist. Seitens der Brandaufsicht sei die Aufstellung dort zwingend erforderlich. Nach Auskunft des Ortsbürgermeisters sind die VG-Werke für die Versorgung mit Löschwasser zuständig. Er sagte zu, sich um diese Frage zu kümmern. Der Überflurhydrant sei in der Planung der Ortsgemeinde nicht berücksichtigt.

 

·         Ein Anwohner hatte eine Frage, die sich direkt auf den Tagesordnungspunkt 7 bezog, im speziellen auf die Erdarbeiten im Zusammenhang Wasser- und Kanalarbeiten („Was beinhalten die 290 Kubik an Erdbewegung?“). Der Ortsbürgermeister verwies hier auf die Zuständigkeit der Verbandsgemeindewerke.