Sitzung: 05.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-0381/23/09-007
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt
der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu
veräußern: Die Konditionen zum Verkauf sollen wie im vergangenen Jahr
beibehalten werden.
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung
privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde das Brennholz zu
folgenden Konditionen verkauft:
-
Langholz an den Weg gerückt =
58,00 €/Fm Bruttopreis
-
Unaufgearbeitete Bäume – Laubholz
und Fichten-Käferholz = 20,00 bis 58,00 €/Fm Bruttopreis – je nach Qualität und
Lage Hierbei handelte es sich um eine reine Interessenbekundung und wurde nur
bei Anfall unterjährig bereitgestellt. Die hauptsächliche Brennholzversorgung
muss über das Langholz an den Weg gerückt erfolgen.
-
Höchstmenge je Haushalt zum
Eigenverbrauch durch Ortsansässige 12 Fm (Bestellmöglichkeit Polter von 5 Fm,
10 Fm oder 12 Fm)