Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu veräußern: Die Konditionen zum Verkauf sollen wie im vergangenen Jahr beibehalten werden.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Im Vorjahr wurde das Brennholz zu folgenden Konditionen verkauft:

 

-          Langholz an den Weg gerückt = 58,00 €/Fm Bruttopreis

-          Unaufgearbeitete Bäume – Laubholz und Fichten-Käferholz = 20,00 bis 58,00 €/Fm Bruttopreis – je nach Qualität und Lage Hierbei handelte es sich um eine reine Interessenbekundung und wurde nur bei Anfall unterjährig bereitgestellt. Die hauptsächliche Brennholzversorgung muss über das Langholz an den Weg gerückt erfolgen.

-          Höchstmenge je Haushalt zum Eigenverbrauch durch Ortsansässige 12 Fm (Bestellmöglichkeit Polter von 5 Fm, 10 Fm oder 12 Fm)