Sitzung: 27.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-0435/23/11-019
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt nach
eingehender Beratung die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Feusdorf ab dem 01.01.2024 entsprechend
dem vorgelegten Satzungsentwurf mit einem Steuersatz von 16 Prozent.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Feusdorf
erhebt seit dem 01.01.2012 die Zweitwohnungssteuer. Derzeit mit einem
Steuersatz von 12 v. H., der in den vergangenen drei Jahren zu folgenden
Steuererträgen geführt hat:
2020 = 25.558 € 2021 =
24.049 € 2022= 23.152. In diesem Jahr zu Erträgen in Höhe von 26.660 €
einschließlich Nachveranlagung aus Vorjahren.
Mit Blick auf die
angespannte Haushaltslage der Ortsgemeinde Feusdorf und zur weiteren
Stabilisierung der Ertragssituation der Ortsgemeinde ist zusätzlich zur bereits
erfolgten deutlichen Erhöhung der Grundsteuerhebesätze und der Erhöhung des
Gewerbesteuerhebesatzes die Anhebung des Steuersatzes der Zweitwohnungssteuer
um 4 Prozentpunkte auf 16 v. H. ab dem Haushaltsjahr 2024 vorgesehen. Über die
Erhöhung des Steuersatzes erfolgte bereits am 14.06.2023 eine Vorberatung im
Ortsgemeinderat. Die Mehrheit des Ortsgemeinderates stimmte einer Erhöhung des
Steuersatzes von 4 Prozentpunkten auf 16 v.H. zu.
Die Anhebung des
Steuersatzes erfolgt im Rahmen der Neufassung der Satzung, damit die Satzung an
die inzwischen erfolgten Rechtsentwicklungen (z. B. Dauerbescheid) angepasst
wird.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im Bereich Zweitwohnungssteuer ist mit
einer Ertragssteigerung ab 2024 von ca. 8.000,00 Euro zu den Vorjahren zu
rechnen. Der Ertrag könnte auf rund 32.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2024
steigen.