Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der

Zuwendung

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Cristina Gabriela Popovici

Schulstraße 11

54585 Esch

27.03.2023

100,00 €

Jugend Feusdorf

Geldspende

Cristina Gabriela Popovici

Schulstraße 11

54585 Esch

04.05.2023

50,00 €

Jugend Feusdorf

Geldspende

Cristina Gabriela Popovici

Schulstraße 11

54585 Esch

23.06.2023

50,00 €

Jugend Feusdorf

Geldspende

Dr. Ali u. Helga El Daibani

Neustraße 21

54584 Feusdorf

31.07.2023

500,00 €

Spielplatz Feusdorf

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.