Sitzung: 04.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Befangen: 1
Vorlage: 2-0432/23/14-024
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Hallschlag erklärt
sich mit der Errichtung und dem Betrieb der vier geplanten Windenergieanlagen
einverstanden und erteilt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Die inzwischen zuständige Struktur- und
Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in Koblenz hat die Verbandsgemeinde
Gerolstein mit Schreiben vom 16.08.2023 über den Antrag einer Investorin zur
Errichtung und zum Betreib von vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160
auf der Gemarkung Hallschlag informiert. Die Ortsgemeinde Hallschlag ist über
die Verbandsgemeinde entsprechend informiert worden.
Die geplanten Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von
166,60 m und eine Gesamthöhe von 246,60 m und sollen auf den Grundstücken
Gemarkung Hallschlag, Flur 9, Flurstücke Nr. 11 und 72/1 errichtet werden.
Die Standorte können aus nachstehender Karte entnommen
werden.
Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan der ehem. VG
Obere Kyll sind diese Flächen noch nicht als Sonderflächen Windenergie
ausgewiesen. Die Flächen befinden sich jedoch in der aktuell laufenden
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Entwicklung erneuerbarer
Energien.
Die SGD Nord als obere Immissionsschutzbehörde befindet
über den Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG). Eine Genehmigung
nach BimSchG beinhaltet gleichzeitig die Baugenehmigung. Die Ortsgemeinde wird
aufgefordert, ihr Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch zu erteilen.