Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde Hallschlag erklärt sich mit der Errichtung und dem Betrieb der vier geplanten Windenergieanlagen einverstanden und erteilt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Die inzwischen zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in Koblenz hat die Verbandsgemeinde Gerolstein mit Schreiben vom 16.08.2023 über den Antrag einer Investorin zur Errichtung und zum Betreib von vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 auf der Gemarkung Hallschlag informiert. Die Ortsgemeinde Hallschlag ist über die Verbandsgemeinde entsprechend informiert worden.

 

Die geplanten Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 166,60 m und eine Gesamthöhe von 246,60 m und sollen auf den Grundstücken Gemarkung Hallschlag, Flur 9, Flurstücke Nr. 11 und 72/1 errichtet werden.

 

Die Standorte können aus nachstehender Karte entnommen werden.

 

Ein Bild, das Karte, Diagramm, Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan der ehem. VG Obere Kyll sind diese Flächen noch nicht als Sonderflächen Windenergie ausgewiesen. Die Flächen befinden sich jedoch in der aktuell laufenden Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Entwicklung erneuerbarer Energien.

 

Die SGD Nord als obere Immissionsschutzbehörde befindet über den Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG). Eine Genehmigung nach BimSchG beinhaltet gleichzeitig die Baugenehmigung. Die Ortsgemeinde wird aufgefordert, ihr Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch zu erteilen.