Beschluss:
Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung
nachfolgender Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Bürgerstiftung
Landkreis Vulkaneifel Mainzer Straße 25 54550 Daun |
03.08.2023 |
4.087,00 € |
Spende für Spielplatz Niederehe |
Geldspende |
Vermessungsbüro Dieter
Brill |
avisiert |
2.361,00 € |
Spende für Sitzgruppe
Parkplatz Wasserfall Dreimühlen in Ahütte |
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der
Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann
Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 €
übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die
Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei
denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung
seines Namens gebeten hat.