Beschluss:
Nach
eingehender Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgende Beschlüsse:
Ø Die
Ortsgemeinde möchte in die Planung zur Errichtung von Windenergieanlagen auf
gemeindeeigenen Flächen einsteigen.
Ø Diese
Planung soll, wenn möglich, gemeinsam mit den Ortsgemeinden Berndorf, Kerpen
und der Forstverwaltung RLP erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, einen
Vereinbarungsentwurf i.S.d. Sachverhaltes für die nächste Sitzung des
Ortsgemeinderates vorzubereiten. Hierin soll die Größe der Eignungsflächen und
Einwohnerzahlen der Ortsgemeinden Berücksichtigung finden. Ebenso soll mit der
Forstverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz in diesem Thema Kontakt aufgenommen
werden.
Ø Ein
zentrales Element für die Akzeptanz des Projektes stellt die Transparenz
gegenüber den Einwohner:innen dar. Nach Abschluss der Vereinbarung soll daher
eine Einwohnerinformation durchgeführt werden. Über etwaige Rats- oder
Bürgerbegehren soll der Ortsgemeinderat nach der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens,
jedoch vor dem Abschluss von Verträgen beraten und entscheiden.
Vor
Einstieg in den Tagesordnungspunkt 4 informiert Fachbereichsleiter Arno Fasen
den Rat im Rahmen einer Präsentation umfassend zum Flächennutzungsplan für den
Bereich der Windenergie auf Verbandsgemeindeebene.
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Gerolstein schreibt den
Flächennutzungsplan für den Teilbereich der Windenergie fort. Für diese
Teilfortschreibung hat zwischenzeitlich die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Nach aktuellem Planungsstand werden
auf dem Gemeindegebiet Üxheim-Leudersdorf Eignungsflächen für die Errichtung
von Windenergieanlagen ausgewiesen.
Im Ortsgemeinderat wurden von Seiten der Verwaltung die
Grundlagen der Planungen aufgezeigt und dargelegt, in welchem Bereich sich die
Eignungsflächen nach dem aktuellen Sachstand befinden. Ein erster Überblick ist
aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Der Verfahrensstand bietet an, dass die Ortsgemeinde eine
Entscheidung herbeiführt, ob sie die Flächen, welche in Ihrem Eigentum stehen,
für die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich zur Verfügung stellen
möchte oder nicht. Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde in die Planung zur
Nutzung der gemeindeeigenen Flächen für Windenergie einzusteigen. Im Rahmen der
Sitzung werden die Gründe dargelegt und mit dem Rat erörtert.
Wie aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich, erstreckt
sich die voraussichtliche Eignungsfläche über die Gemarkung Üxheim-Leudersdorf
hinweg. Auch in den Ortsgemeinden Berndorf und Kerpen werden Eignungsflächen
für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen. Sofern man sich dazu entscheiden
sollte, die eigenen Flächen zu vermarkten, wäre es sinnvoll, die Fläche
gemeinsam mit den kommunalen Partnern zu betrachten. Neben den Ortsgemeinden
hat auch das Land Rheinland-Pfalz Eigentum in den Eignungsflächen. Auch diese
können und sollten mit eingebunden werden.
Auch die Ortsgemeinderäte Berndorf und Kerpen werden
diese Frage zeitnah in ihren Gremien beraten.
Sofern sich alle Gemeinden positiv zu einem gemeinsamen Vorgehen positionieren,
sollte man eine Vereinbarung abschließen, in der u. a. folgende Punkte
festgehalten werden:
-
grundsätzliches Bekenntnis, dass man den
Windpark gemeinsam entwickeln möchte.
-
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, die das
Projekt vorbereitet und die Interessen im Grundsatz abwägt.
-
Abstimmungsquoren in der Arbeitsgruppe
-
Regelungen über finale Beschlussfassungen in
den kommunalen Gremien
Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den
Ortsbürgermeistern einen Entwurf einer Vereinbarung erstellen, der dann im
Ortsgemeinderat beraten werden soll.
Des Weiteren erläuterte die Verwaltung, wie ein mögliches
Interessensbekundungsverfahren zur Vermarktung der gemeindeeigenen Grundstücke
aussehen könnte.
Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Beteiligung der Einwohnerinnen
und Einwohner der Ortsgemeinde dar. Von Seiten der Verwaltung wird angeregt,
eine möglichst hohe Transparenz bzgl. der Beratungen und Entscheidungen
herbeizuführen. Es bietet sich auch an, die Einwohner zeitnah nach Abschluss
der Vereinbarung über die Planungen und nächsten Schritte im Rahmen einer
Einwohnerversammlung zu informieren.
Es wird aktuell immer wieder gefordert, die Bürgerinnen
und Bürger im Rahmen eines Begehrens mitentscheiden zu lassen. Eine solches
Begehren sollte aus Sicht der Verwaltung erst durchgeführt werden, wenn die tatsächlichen Fakten vorliegen und sich
die Bevölkerung auf Grundlage einer konkreten Konzeption ein Bild vom geplanten
Windpark machen kann.