Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgende Beschlüsse:

 

Ø  Die Ortsgemeinde möchte in die Planung zur Errichtung von Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen einsteigen.

Ø  Diese Planung soll, wenn möglich, gemeinsam mit den Ortsgemeinden Berndorf, Kerpen und der Forstverwaltung RLP erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vereinbarungsentwurf i.S.d. Sachverhaltes für die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates vorzubereiten. Hierin soll die Größe der Eignungsflächen und Einwohnerzahlen der Ortsgemeinden Berücksichtigung finden. Ebenso soll mit der Forstverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz in diesem Thema Kontakt aufgenommen werden.

Ø  Ein zentrales Element für die Akzeptanz des Projektes stellt die Transparenz gegenüber den Einwohner:innen dar. Nach Abschluss der Vereinbarung soll daher eine Einwohnerinformation durchgeführt werden. Über etwaige Rats- oder Bürgerbegehren soll der Ortsgemeinderat nach der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens, jedoch vor dem Abschluss von Verträgen beraten und entscheiden.


Vor Einstieg in den Tagesordnungspunkt 4 informiert Fachbereichsleiter Arno Fasen den Rat im Rahmen einer Präsentation umfassend zum Flächennutzungsplan für den Bereich der Windenergie auf Verbandsgemeindeebene.

 

Sachverhalt:

 

Die Verbandsgemeinde Gerolstein schreibt den Flächennutzungsplan für den Teilbereich der Windenergie fort. Für diese Teilfortschreibung hat zwischenzeitlich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Nach aktuellem Planungsstand werden auf dem Gemeindegebiet Üxheim-Leudersdorf Eignungsflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen.

 

Im Ortsgemeinderat wurden von Seiten der Verwaltung die Grundlagen der Planungen aufgezeigt und dargelegt, in welchem Bereich sich die Eignungsflächen nach dem aktuellen Sachstand befinden. Ein erster Überblick ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

Der Verfahrensstand bietet an, dass die Ortsgemeinde eine Entscheidung herbeiführt, ob sie die Flächen, welche in Ihrem Eigentum stehen, für die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich zur Verfügung stellen möchte oder nicht. Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde in die Planung zur Nutzung der gemeindeeigenen Flächen für Windenergie einzusteigen. Im Rahmen der Sitzung werden die Gründe dargelegt und mit dem Rat erörtert.

 

Wie aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich, erstreckt sich die voraussichtliche Eignungsfläche über die Gemarkung Üxheim-Leudersdorf hinweg. Auch in den Ortsgemeinden Berndorf und Kerpen werden Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen. Sofern man sich dazu entscheiden sollte, die eigenen Flächen zu vermarkten, wäre es sinnvoll, die Fläche gemeinsam mit den kommunalen Partnern zu betrachten. Neben den Ortsgemeinden hat auch das Land Rheinland-Pfalz Eigentum in den Eignungsflächen. Auch diese können und sollten mit eingebunden werden.

 

Auch die Ortsgemeinderäte Berndorf und Kerpen werden diese Frage zeitnah in ihren Gremien beraten.  Sofern sich alle Gemeinden positiv zu einem gemeinsamen Vorgehen positionieren, sollte man eine Vereinbarung abschließen, in der u. a. folgende Punkte festgehalten werden:

-          grundsätzliches Bekenntnis, dass man den Windpark gemeinsam entwickeln möchte.

-          Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, die das Projekt vorbereitet und die Interessen im Grundsatz abwägt.

-          Abstimmungsquoren in der Arbeitsgruppe

-          Regelungen über finale Beschlussfassungen in den kommunalen Gremien

 

Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Ortsbürgermeistern einen Entwurf einer Vereinbarung erstellen, der dann im Ortsgemeinderat beraten werden soll.

 

Des Weiteren erläuterte die Verwaltung, wie ein mögliches Interessensbekundungsverfahren zur Vermarktung der gemeindeeigenen Grundstücke aussehen könnte.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde dar. Von Seiten der Verwaltung wird angeregt, eine möglichst hohe Transparenz bzgl. der Beratungen und Entscheidungen herbeizuführen. Es bietet sich auch an, die Einwohner zeitnah nach Abschluss der Vereinbarung über die Planungen und nächsten Schritte im Rahmen einer Einwohnerversammlung zu informieren.

 

Es wird aktuell immer wieder gefordert, die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Begehrens mitentscheiden zu lassen. Eine solches Begehren sollte aus Sicht der Verwaltung erst durchgeführt werden, wenn   die tatsächlichen Fakten vorliegen und sich die Bevölkerung auf Grundlage einer konkreten Konzeption ein Bild vom geplanten Windpark machen kann.