Feststellung
des Jahresergebnisses 2021
Der Rat
stellt den Jahresabschluss 2021 fest.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Enthaltungen:
1
Beschluss zu c):
Erteilung der
Entlastung für das Haushaltsjahr 2021
Der Rat
erteilt die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Enthaltungen: 1
Sachverhalt:
a) Bericht zur
Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2021
Gemäß § 113 Abs. 3 der GemO hat der
Rechnungsprüfungsausschuss jeweils über Art und Umfang sowie über das Ergebnis
ihrer Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Der Prüfbericht ist den
Ratsmitgliedern zugegangen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
trägt das Ergebnis der Prüfung vom 04.07.2023 vor.
b) Feststellung
des Jahresergebnisses 2021
Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem
gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der
Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2, Satz 2 durch
den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Diese Prüfung ist am 04.07.2023 erfolgt. Die Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt.
c) Erteilung der
Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 gem. § 114 GemO
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Üxheim hat den
Jahresabschluss 2021 am 04.07.2023 nach den Grundsätzen des § 113 GemO geprüft.
Zur Prüfung haben die Ergebnis- und Finanzrechnung, der Rechenschaftsbericht
sowie die Kassenbelege vorgelegen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt. Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die
Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, soweit diese den
Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters und der
Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten
haben.