Sitzung: 11.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: 2-0421/23/23-020
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem
Vorhaben nicht zu und versagt das
Einvernehmen nach § 36 BauGB da das Vorhaben sich im Außenbereich befindet und
nicht an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder eine
öffentlich-rechtliche Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche
nicht vorhanden ist. Zur Realisierung des Vorhabens wird die Aufstellung eines
Angebots-Bebauungsplanes empfohlen.
Die Kreisverwaltung entscheidet über
die Bauvoranfrage und beteiligt die Fachbehörden.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Sanierung und Umbau des
Waldhauses auf dem Grundstück Flur 18, Flurstück 217/6, „Haus Hersbach“ vor.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist im
Flächennutzungsplan als Waldfläche dargestellt. Die Erschließung ist nur
unzureichend über das eigene unbefestigte Grundstück vorgesehen. Die
Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Fachbehörden, u.a.
den Brandschutz, und entscheidet über die Erteilung des Bauvorbescheides.