Sitzung: 11.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-0420/23/23-019
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag
auf Abweichung wg. der Dachneigung von 40° anstatt 15° bis 30° und der
Befreiung wg. der Drempelhöhe von 1,53 m zu und erteilt das Einvernehmen nach §
36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur 4, Flurstück 170/7, Am Remelsbach 10,
vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Remelsbach,
3. Änderung“ / Wohngebiet. Es liegt ein positiver Bauvorbescheid der
Kreisverwaltung vom 04.08.2021 für eine Abweichung vom Bebauungsplan auf 40°
Dachneigung und ein Drempel von 1,40 m vor.
Im vorliegenden Bauantrag wird eine Abweichung wg. der
Dachneigung von 40° anstatt 15° bis 30° sowie – über den Bauvorbescheid hinaus
- ein um 0,13 m höherer Drempel von 1,53 m beantragt. Die Kreisverwaltung als
Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über die Baugenehmigung.