Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag auf Abweichung wg. der Dachneigung von 40° anstatt 15° bis 30° und der Befreiung wg. der Drempelhöhe von 1,53 m zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur 4, Flurstück 170/7, Am Remelsbach 10, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Remelsbach, 3. Änderung“ / Wohngebiet. Es liegt ein positiver Bauvorbescheid der Kreisverwaltung vom 04.08.2021 für eine Abweichung vom Bebauungsplan auf 40° Dachneigung und ein Drempel von 1,40 m vor.

 

Im vorliegenden Bauantrag wird eine Abweichung wg. der Dachneigung von 40° anstatt 15° bis 30° sowie – über den Bauvorbescheid hinaus - ein um 0,13 m höherer Drempel von 1,53 m beantragt. Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über die Baugenehmigung.