Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zur Erweiterung und Umbau eines Betriebsgebäudes in ein Wohngebäude auf dem Grundstück Flur 20, Flurstücke 623/19 und 444/17, Burgring 13, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans (Mischgebiet und Denkmalschutzzone). Die Maßnahme ist mit der Denkmalbehörde abgestimmt. Über die Baugenehmigung entscheidet die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Der Bauherr wird das Vorhaben in der Sitzung des Ortsgemeinderates vorstellen und erläutern.