Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Herr Hömme vom Planungsbüro BbR erklärt den Ratsmitgliedern die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes und geht auf folgende Themen ein:

 

1.       Vorsorgekonzept:

 

Arbeitsschritte:

-          Diverse Ortsbegehungen

-          Bürgerforen und Onlinekontakte

-          Durchsicht von Foto- und Videomaterial

-          Auswertung von Kartenmaterial, Berichten und Daten weiterer fachlicher Stellen

-          Fachgespräche, Ortstermine, Abstimmung mit der Verbandsgemeinde, den Verbandsgemeindewerken, LBM Gerolstein, Forstamt, DLR Eifel, Kreisverwaltung Vulkaneifel und SGD Nord

 

Maßnahmen formuliert hinsichtlich:

-          Umsetzbarkeit (technisch, genehmigungsrechtlich, finanziell)

-          Wirksamkeit

-          grobe Kosten-Nutzen-Abschätzung

-          Förderung der Gefahren für die Bebauung und Anzahl mehrerer Betroffener (Starkregen und Fluss-/Bachhochwasser)

 

Maßnahmen konkretisiert hinsichtlich:

-          Zuständigkeit

-          Priorität der Umsetzung (ausstehend)

-          Einschätzung des zeitlichen Horizonts der Umsetzung

o   Kurz-, mittel-, langfristig

o   Regelmäßige, wiederkehrende Aufgaben

 

2.       Defizitanalyse:

 

Starkregen- und Hochwassergefährdung

-          Hochwasser der Gewässer dritter Ordnung: Berlinger Bach, Henkersbach, Geeser Bach

-          Hochwasser der Kyll

-          Starkregenabfluss aus den südöstlichen Außengebieten „Baarlei“, „Grundacker“ und „Mühlenweg“

-          Maßnahmenpotenziale im Kirchweiler Rohr für die Ortsgemeinde Pelm

-          Maßnahmenpotenziale im laufenden Bodenordnungsverfahren des DLR

 

3.       Maßnahmen:

 

Eigenvorsorge

-          Objektschutz gegen eindringendes Oberflächenwasser und Kanalrückstau

-          Hochwasserangepasste Nutzung betroffener Gebäudeteile

-          Sensible Nutzung der Abflussbereiche auf dem Grundstück

-          Versicherung gegen Hochwasser und Starkregen

-          Apps Zur Warnung vor Starkregen

-          Vorbereitung auf zukünftige Ereignisse: Verhalten, finanzielle Rücklagen

 

öffentliche Maßnahmen

-          Berlinger Bach

-          Henkersbach

-          Geeserbach

-          Kyll

-          Im Grundacker

-          Geeser Weg, Mühlenweg

-          Burgblick, Am Wiesenhang

-          Berücksichtigung der Starkregenvorsorge im Rahmen der laufenden Flurbereinigung

 

Gewässerbezogene Maßnahmen

-          Erfassung/Beseitigung der Hochwasserschäden

-          Sicherstellung Gewässer- und Hochwasserschäden

o   Gewässerbegehungen der Gewässer in Pelm haben staatgefunden

o   Einteilung der Gewässer in einzelne Fließabschnitte mit unterschiedlichem Unterhaltungsbedarf

o   Konkretisierung notwendiger Unterhaltungsmaßnahmen mit Angabe der Durchführungszeitpunkte

o   Benennung der unterschiedlichen Zuständigkeiten

o   Finalisierung des Gewässerunterhaltungskonzeptes

-          Langfristige Entwicklung: Renaturierung der Gewässer

o   Erhöhung des Rückhalts im Außengebiet

o   Installation eines Treibgutrechens/ Geschiebefangs unter Uferböschungen

o   Herstellung einer natürlichen Bachsohle

o   Aufweitung des Bachbettes

o   Entfernung von Lagerungen, Schuppen, Stegen aus Auflussquerschnitt/ Gewässerumfeld

 

Maßnahmen im Grundacker

Zuständigkeit

Berücksichtigung der Starkregenvorsorge bei künftigen Straßenmaßnahmen

-          Bauliche Berücksichtigung einer Notwasserführung, sodass Oberflächenabfluss über Mühlenweg in Geeser Bach abgeschlossen werden kann

Straßenbaulastträger

Erhalt der Grünlandnutzung als Erosionsschutz auf den östlich angrenzenden Hangflächen / ggf. Anpassung der landwirtschaftlichen Nutzung

Flächennutzer

Freihaltung von (Not-)Abflusskorridoren zwischen den Gebäuden im Bestand

Ortsgemeinde, Anlieger

Sicherung von abflusskritischer Infrastruktur

Netzbetreiber

 

Maßnahmen Burgblick, Am Wiesenhang

Zuständigkeit

Berücksichtigung der Starkregenvorsorge bei künftigen Straßenmaßnahmen

Straßenbaulastträger

Erhalt der Grünlandnutzung als Erosionsschutz auf den östlich angrenzenden Hangflächen / ggf. Anpassung der landwirtschaftlichen Nutzung

Flächennutzer

Freihaltung von (Not-)Abflusskorridoren zwischen den Gebäuden im Bestand

Ortsgemeinde, Anlieger

Sicherung von abflusskritischer Infrastruktur

Netzbetreiber

 

Maßnahmen Bodenordnungsverfahren

Zuständigkeit

Bei Flächenakquise: Berücksichtigung besonders abflusskritischer Flächen, die in Bachläufe entwässern oder von Flächen entlang des Gewässers, um Zuständigkeit zu möglichen Treibgutfängern herzustellen

DLR Eifel

Prüfung geeigneter Optionen, um Wasser, inklusive Material in den erworbenen Flächen zurückzuhalten

-          Anlage von Retentionsmulden

-          Begrünung der Tiefenlinien

-          Anpassung des Längsgefälles sowie der Querneigung der Wege, die Hangflächen kreuzen

-          Herstellung von Abschlägen in hangparallel verlaufenden Wegen

-          Schaffung von Retentionsflächen entlang der Gewässer

Ortsgemeinde, externes Fachbüro

 

 

Ortsgemeinde, Anlieger

 

 

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