Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Risikoklasseneinteilung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 1 Abs. 1 der Feuerwehrverordnung (FwVO) ist die Gemeindefeuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem an einer öffentlichen Straße gelegenen Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung (Einsatzgrundzeit) wirksame Hilfe einleiten kann. Diese Einsatzgrundzeit kann nach Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier mit 10 Minuten angesetzt werden, wenn die Alarmierung der Einheiten durch eine integrierte Leitstelle erfolgt. Dies ist im Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein durch die Integrierte Leitstelle in Trier der Fall.

 

Fahrzeuge und Sonderausrüstungen sind den örtlichen Erfordernissen entsprechend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. Die Verbandsgemeinde ordnet jeden Ausrückbereich, dies sind in der Regel die Ortsteile / Ortsgemeinden / Städte, in eine Stufe der Risikoklasse ein. Folgende Risikoklassen werden unterschieden:

 

-          Brandgefahren der Stufe B 1 bis B 5

-          Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse der Stufe T 1 bis T 5

-          Gefahren durch Gefahrstoffe einschließlich radioaktiver Stoffe (ABC-Gefahren)

der Stufe ABC 1 bis ABC 5

-          Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer der Stufe W 1 bis W 5

 

Die Einordnung in eine Risikoklasse richtet sich nicht nach Einzelobjekten, sondern in der Regel nach der Gesamtstruktur des Ausrückbereiches (§ 3 Abs. 2 FwVO).

 

Aus der Einordnung in eine bestimmte Risikoklasse ergibt sich folglich der Mindestbedarf an vorzuhaltenden Fahrzeugen und Sonderausrüstungen. Im Zuge der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde gemeinsam mit der Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH die Risikoklasseneinteilung überarbeitet und mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier abschließend besprochen.

 

Im Rahmen der Sitzung wird das Beratungsbüro Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH gemeinsam mit der Wehrleitung folgende Punkte darstellen und erläutern:

 

-          Darstellung der Risikoklassen und Erläuterung der Definition der Stufen

-          Bedeutung der Risikoklasseneinstufung für die Mindestausrüstung der Feuerwehr

-          Gefahrenpotentiale in der VG Gerolstein

-          Bedeutung der Hilfeleistungsfristen und Eintreffzeiten

-          Vorschlag für die Neueinteilung der Risikoklassen

 

 

Die Risikoklasseneinteilung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeister Böffgen verdeutlicht, dass keiner Feuerwehr ein Fahrzeug weggenommen werden soll, sondern dass es lediglich darum geht, bei einer obligatorischen Neuanschaffung über die Notwendigkeit nachzudenken.