Sitzung: 26.09.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1
Vorlage: 3-0048/23/01-193
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die
Risikoklasseneinteilung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Sachverhalt:
Gemäß § 1 Abs. 1 der Feuerwehrverordnung (FwVO) ist die
Gemeindefeuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an
jedem an einer öffentlichen Straße gelegenen Ort ihres Zuständigkeitsbereichs
innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung (Einsatzgrundzeit) wirksame Hilfe
einleiten kann. Diese Einsatzgrundzeit kann nach Auskunft der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Trier mit 10 Minuten angesetzt werden, wenn die
Alarmierung der Einheiten durch eine integrierte Leitstelle erfolgt. Dies ist
im Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein durch die Integrierte Leitstelle in
Trier der Fall.
Fahrzeuge und Sonderausrüstungen sind den örtlichen Erfordernissen
entsprechend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. Die
Verbandsgemeinde ordnet jeden Ausrückbereich, dies sind in der Regel die
Ortsteile / Ortsgemeinden / Städte, in eine Stufe der Risikoklasse ein.
Folgende Risikoklassen werden unterschieden:
-
Brandgefahren der Stufe B 1 bis B 5
-
Technische Gefahren und Gefahren durch
Naturereignisse der Stufe T 1 bis T 5
-
Gefahren durch Gefahrstoffe einschließlich
radioaktiver Stoffe (ABC-Gefahren)
der Stufe ABC 1 bis ABC 5
-
Gefahren auf und in Gewässern sowie durch
Gewässer der Stufe W 1 bis W 5
Die Einordnung in eine Risikoklasse richtet sich nicht nach
Einzelobjekten, sondern in der Regel nach der Gesamtstruktur des
Ausrückbereiches (§ 3 Abs. 2 FwVO).
Aus der Einordnung in eine bestimmte Risikoklasse ergibt sich
folglich der Mindestbedarf an vorzuhaltenden Fahrzeugen und Sonderausrüstungen.
Im Zuge der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde gemeinsam mit der Firma
Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH die Risikoklasseneinteilung überarbeitet und mit
der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier abschließend besprochen.
Im Rahmen der Sitzung wird das Beratungsbüro Lülf+ Sicherheitsberatung
GmbH gemeinsam mit der Wehrleitung folgende Punkte darstellen und erläutern:
-
Darstellung der Risikoklassen und Erläuterung
der Definition der Stufen
-
Bedeutung der Risikoklasseneinstufung für die
Mindestausrüstung der Feuerwehr
-
Gefahrenpotentiale in der VG Gerolstein
-
Bedeutung der Hilfeleistungsfristen und
Eintreffzeiten
-
Vorschlag für die Neueinteilung der
Risikoklassen
Die Risikoklasseneinteilung ist der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Bürgermeister Böffgen verdeutlicht, dass keiner Feuerwehr ein
Fahrzeug weggenommen werden soll, sondern dass es lediglich darum geht, bei
einer obligatorischen Neuanschaffung über die Notwendigkeit nachzudenken.