Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flur 6, Flurstück 141, Scheider Straße 20, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans und ist als Mischgebiet ausgewiesen. Baurechtlich handelt es sich um den sogen. unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung des Grundstückes ist durch die Scheider Straße vorhanden und gesichert. Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für die Baugenehmigung.