Sitzung: 04.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-0430/23/14-023
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem
Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flur 6, Flurstück 141,
Scheider Straße 20, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des
Flächennutzungsplans und ist als Mischgebiet ausgewiesen. Baurechtlich handelt es
sich um den sogen. unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortslage ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung des Grundstückes
ist durch die Scheider Straße vorhanden und gesichert. Die Kreisverwaltung als
Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für die Baugenehmigung.