Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der energieintensive Betrieb der Anlagen im Abwasserbereich erfordert jährlich einen externen Stromeinkauf zwischen 1.100.000 und 1.250.000 kWh. Der tatsächliche Strombedarf liegt jährlich zwischen 1.550.000 bis 1.700.000 kWh.

 

Die jeweils auf den Anlagen installierten Blockheizkraftwerke erzeugten im Auswertungszeitraum 2019 bis 2022 durchschnittlich jährlich 450.000 kWh aus Faulgas.

 

Insgesamt müssen für die umweltgerechte Entsorgung des Abwassers 74 Anlagen (Kläranlagen, Pumpwerke, etc.) betrieben werden. In diesem System haben die Kläranlagen den höchsten Energieaufwand. Um Grundlagen für tiefergehende Analysen zu schaffen, wurden zunächst die größten Kläranlagen in Birresborn, Hillesheim-Bolsdorf, Lissendorf sowie Gerolstein-Lissingen (Größenklassen 3 und 4) einem ersten internen Energiecheck unterzogen.

 

Durch die DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) wurden im Jahr 2020 über die Landesverbände und den ÖWAV (Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband) Daten für Leistungsnachweise kommunaler Kläranlagen erhoben und ausgewertet. Die Ergebnisse des internen Energiechecks wurden mit dem Leistungsnachweis der DWA verglichen.

 

Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Anlagen „im Soll“ betrieben werden. Es zeigt aber auch, dass z.B. noch Defizite in der Eigenstromerzeugung durch die Blockheizkraftwerke bestehen. Neben der Energieerzeugung durch Blockheizkraftwerke und Photovoltaikanlagen ist der energiesparende Betrieb der Anlagen eine Grundvoraussetzung für einen geringeren Fremdstrombezug. Auch sind erhebliche Unterschiede in den Jahresabwassermengen erkennbar, die es zu analysieren gilt.

 

Weitere Einsparpotenziale werden derzeit in Eigenleistung durch Messungen der einzelnen Verfahrensschritte auf den Anlagen ermittelt.

 

Die ersten Ergebnisse sind dem in der Anlage beigefügten Energiecheck dargestellt. Die Analyse der weiteren Anlagen erfolgt sukzessive durch Fortschreibung des Energiechecks.

 

Der interne Energiecheck dient als Grundlage für eine Machbarkeitsstudie zur Förderung aus der Kommunalrichtlinie. In dieser sollte das gesamte Abwassersystem betrachtet werden. Wo sind Synergieeffekte, Optimierungen und mittel- bis langfristig Einsparpotentiale vorhanden? War bis zur Fusion nur eine interkommunale Zusammenarbeit möglich, sind heute ggfls. andere Möglichkeiten denkbar. Welche Anlagen werden in Zukunft noch benötigt bzw. können durch anderweitigen Anschluss aufgegeben werden? Diese Machbarkeitsstudie dient als konkreter Fahrplan für die nächsten Jahre/Jahrzehnte. Aus der Studie ergibt sich keine Investitionsverpflichtung.

 

Der Bund fördert die Machbarkeitsstudie über die Kommunalrichtlinie mit 50 v.H. Zusätzlich fördert das Land Rheinland-Pfalz diese mit 35 v.H., so dass bei dem Antragsteller 15 v.H. verbleiben. Zu beachten ist, dass ohne eine solche Machbarkeitsstudie keine Landesförderungen, abgesehen von der Erneuerung von Maschinen, Motoren und Pumpen, künftig mehr erfolgen wird.

 

Seitens der Verwaltung wird in Kürze ein Leistungsverzeichnis zur Anfrage an leistungsfähige Ingenieurbüros für die Erstellung der Studie erstellt. Ein Vergabezwang besteht nicht.

 

Aus dem Ausschuss wird angeregt, das Energiemanagement dahingehend zu erweitern, dass eine eventuelle Erstattung der Stromsteuer möglich wäre.