Sachverhalt:
Der
energieintensive Betrieb der Anlagen im Abwasserbereich erfordert jährlich
einen externen Stromeinkauf zwischen 1.100.000 und 1.250.000 kWh. Der
tatsächliche Strombedarf liegt jährlich zwischen 1.550.000 bis 1.700.000 kWh.
Die
jeweils auf den Anlagen installierten Blockheizkraftwerke erzeugten im
Auswertungszeitraum 2019 bis 2022 durchschnittlich jährlich 450.000 kWh aus
Faulgas.
Insgesamt
müssen für die
umweltgerechte Entsorgung des Abwassers 74 Anlagen (Kläranlagen, Pumpwerke,
etc.) betrieben werden. In diesem System haben die Kläranlagen den höchsten
Energieaufwand. Um Grundlagen für tiefergehende Analysen zu schaffen, wurden
zunächst die größten Kläranlagen in Birresborn, Hillesheim-Bolsdorf, Lissendorf
sowie Gerolstein-Lissingen (Größenklassen 3 und 4) einem ersten internen
Energiecheck unterzogen.
Durch
die DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.)
wurden im Jahr 2020 über die Landesverbände und den ÖWAV (Österreichischer
Wasser- und Abfallwirtschaftsverband) Daten für Leistungsnachweise kommunaler
Kläranlagen erhoben und ausgewertet. Die Ergebnisse des internen Energiechecks wurden mit dem
Leistungsnachweis der DWA verglichen.
Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Anlagen „im Soll“
betrieben werden. Es zeigt aber auch, dass z.B. noch Defizite in der
Eigenstromerzeugung durch die Blockheizkraftwerke bestehen. Neben der Energieerzeugung
durch Blockheizkraftwerke und Photovoltaikanlagen ist der energiesparende
Betrieb der Anlagen eine Grundvoraussetzung für einen geringeren
Fremdstrombezug. Auch sind erhebliche Unterschiede in den Jahresabwassermengen
erkennbar, die es zu analysieren gilt.
Weitere Einsparpotenziale werden derzeit in Eigenleistung
durch Messungen der einzelnen Verfahrensschritte auf den Anlagen ermittelt.
Die ersten Ergebnisse sind dem in der Anlage beigefügten
Energiecheck dargestellt. Die Analyse der weiteren Anlagen erfolgt sukzessive
durch Fortschreibung des Energiechecks.
Der interne Energiecheck dient als Grundlage für eine
Machbarkeitsstudie zur Förderung aus der Kommunalrichtlinie. In dieser sollte
das gesamte Abwassersystem betrachtet werden. Wo sind Synergieeffekte,
Optimierungen und mittel- bis langfristig Einsparpotentiale vorhanden? War bis
zur Fusion nur eine interkommunale Zusammenarbeit möglich, sind heute ggfls.
andere Möglichkeiten denkbar. Welche Anlagen werden in Zukunft noch benötigt
bzw. können durch anderweitigen Anschluss aufgegeben werden? Diese
Machbarkeitsstudie dient als konkreter Fahrplan für die nächsten
Jahre/Jahrzehnte. Aus der Studie ergibt sich keine Investitionsverpflichtung.
Der Bund fördert die Machbarkeitsstudie über die
Kommunalrichtlinie mit 50 v.H. Zusätzlich fördert das Land Rheinland-Pfalz
diese mit 35 v.H., so dass bei dem Antragsteller 15 v.H. verbleiben. Zu
beachten ist, dass ohne eine solche Machbarkeitsstudie keine Landesförderungen,
abgesehen von der Erneuerung von Maschinen, Motoren und Pumpen, künftig mehr
erfolgen wird.
Seitens der Verwaltung wird in Kürze ein Leistungsverzeichnis
zur Anfrage an leistungsfähige Ingenieurbüros für die Erstellung der Studie
erstellt. Ein Vergabezwang besteht nicht.
Aus dem Ausschuss
wird angeregt, das Energiemanagement dahingehend zu erweitern, dass eine
eventuelle Erstattung der Stromsteuer möglich wäre.