Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung empfiehlt der Land- und Forstwirtschaftsausschuss dem Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu veräußern:

 

                55€ brutto je Festmeter Langholz am Weg gerückt

                für die ersten 5 Festmeter

                80€ brutto für jeden weiteren Festmeter

                80€ netto je Festmeter für Händler

 

Außerdem soll eine Staffelung bei der Bestellung von Brennholz eingeführt werden. Die sieht folgendermaßen aus:

3,5,8 oder 10 Festmeter können bestellt werden

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Im Vorjahr wurde das Brennholz zu folgenden Konditionen verkauft:

 

-          50,00€ (brutto) je Festmeter Langholz für die ersten 5 Festmeter, am befahrbaren Waldweg gerückt.

-          70,00€ (brutto) für jeden weiteren Festmeter

-          Die maximale Menge je Haushalt wurde auf 10 fm Laubholz festgesetzt

-          Notwendig: Vorlage einer Kehrbescheinigung und Vorlage Motorsägenschein oder Angabe der Person, von der das Holz abgearbeitet wird.

-          Nur übrige Kontingente aus dem Forstwirtschaftsplan können dann für 70,00€ (netto) /fm an Händler verkauft werden

 

Es wurde intensiv über das derzeitige Verfahren der Brennholzbestellungen diskutiert. Forstamtsleiter Pinn schlägt vor, in Zukunft eine Versteigerung für Holz durchzuführen. Hierbei bieten die Kunden auf das bereits geschlagene Holz. Bezahlt wird dabei vor Ort (elektronisch). Das Verfahren lässt sich erst für die Zukunft umsetzen und wäre möglich, wenn sich alle Reviere des Forstamtes Hillesheim gemeinsam dafür entscheiden.