Sitzung: 05.09.2023 Land- und Forstwirtschaftsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-0441/23/39-023
Beschluss:
Nach
ausführlicher Beratung empfiehlt der Land- und Forstwirtschaftsausschuss dem
Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu veräußern:
55€ brutto je Festmeter Langholz
am Weg gerückt
für die ersten 5 Festmeter
80€ brutto für jeden weiteren Festmeter
80€ netto je Festmeter für Händler
Außerdem soll
eine Staffelung bei der Bestellung von Brennholz eingeführt werden. Die sieht
folgendermaßen aus:
3,5,8 oder 10
Festmeter können bestellt werden
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung
privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde das Brennholz zu
folgenden Konditionen verkauft:
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50,00€ (brutto) je Festmeter
Langholz für die ersten 5 Festmeter, am befahrbaren Waldweg gerückt.
-
70,00€ (brutto) für jeden weiteren
Festmeter
-
Die maximale Menge je Haushalt
wurde auf 10 fm Laubholz festgesetzt
-
Notwendig: Vorlage einer
Kehrbescheinigung und Vorlage Motorsägenschein oder Angabe der Person, von der
das Holz abgearbeitet wird.
-
Nur übrige Kontingente aus dem
Forstwirtschaftsplan können dann für 70,00€ (netto) /fm an Händler verkauft
werden
Es
wurde intensiv über das derzeitige Verfahren der Brennholzbestellungen
diskutiert. Forstamtsleiter Pinn schlägt vor, in Zukunft eine Versteigerung für
Holz durchzuführen. Hierbei bieten die Kunden auf das bereits geschlagene Holz.
Bezahlt wird dabei vor Ort (elektronisch). Das Verfahren lässt sich erst für
die Zukunft umsetzen und wäre möglich, wenn sich alle Reviere des Forstamtes
Hillesheim gemeinsam dafür entscheiden.