Sitzung: 05.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 1-0440/23/06-030
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Rat den
Anhänger des Forstbetriebes dem Forstzweckverband Gerolsteiner Land zur Nutzung
zur Verfügung zu stellen, und zwar entsprechend der Regelung im Entwurf der
Verbandsordnung.
Sachverhalt:
Die Vorsitzende informiert den Rat über die Notwendigkeit
im Hinblick auf die Gründung des Forstzweckverbandes Gerolsteiner Land über die
Verwendung der Anlagegüter des Forstbetriebes zu entscheiden.
Der Waldarbeiterschutzwagen sei in der Hochwasserkatastrophe
14.7./15.7.2023 so stark beschädigt worden, dass seine Nutzung nicht mehr
möglich sei, sodass dieses Anlagegut nicht vom Forstzweckverband zur
Inbesitznahme anstehe.
Der Forstzweckverband habe sehr wohl sein Interesse an
der Inbesitznahme des Anhängers (Hochlader) des Forstbetriebes bekundet.
Im Entwurf der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes
sei dazu folgende Regelung enthalten:
„Die bisher in den Forstbetrieben vorhandenen Anlagegüter
verbleiben im Eigentum des jeweiligen Verbandsmitgliedes. Wenn diese dem
Verband vom Eigentümer zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, nimmt der
Verband diese in Besitz und trägt die Abschreibungs- und
Unterhaltungsaufwendungen über die Verbandsumlage“.
Mit dieser Regelung sei gewährleistet, dass sich der
jährliche Abschreibungsaufwand für den Anhänger von bisher 87 € auf dann noch
30,29 € verringere.
Der jährliche Unterhaltungsaufwand verringere sich
ebenfalls dadurch, dass sich weitere fünf Gemeinden (aus dem Forstrevier Pelm)
an der Finanzierung des Unterhaltungsaufwandes beteiligen.
Die Höhe der Reduzierung könne aufgrund der jährlichen
Schwankungen nicht beziffert werden.
Ein finanzieller Nachteil entstehe für die Ortsgemeinde
durch die vorgesehene Regelung jedenfalls nicht.
Alternativ könne die Ortsgemeinde den Anhänger veräußern
und einen entsprechenden Verkaufserlös erzielen. Angesichts der Nutzung des
Anhängers seit dem Jahr 2010 sei nicht mit einem hohen Verkaufserlös zu
rechnen.
Die Vorsitzende empfiehlt dem Rat, auf die Veräußerung des
Anhängers zu verzichten, da der Gemeinde kein finanzieller Nachteil durch die
Inbesitznahme des Anhängers durch den Forstzweckverband entstehe.
Zudem würde die Veräußerung des Anhängers die begonnene
Zusammenarbeit mit den Gemeinden zum Zwecke der solidarischen
Waldarbeiterbeschäftigung belasten und die Frage nach einer Beschaffung eines
neuen Anhängers aufwerfen, die sofort zu einem höheren finanziellen Engagement
aller beteiligten Kommunen führen würde, welches das vorrangige Ziel der
Waldarbeiterbeschäftigung in den Hintergrund drängen könnte.
Als Anlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt:
- Übersicht Anlagegut Ortsgemeinde Birresborn Produkt
5551 Kommunale Forstwirtschaft
- Kalkulation Verbandsbeitrag FZV für Anhänger
Ortsgemeinde Birresborn