Sitzung: 05.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
Vorlage: 1-0301/23/06-019
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt
der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu
veräußern:
·
Die maximale Holzmenge pro Haushalt wird auf
10 Fm und die maximale Holzmenge insgesamt wird auf 500 Fm festgesetzt.
·
Birresborner Bürger bezahlen 50 €/Fm.
·
Ortsfremde bezahlen 70 €/Fm (falls noch Holz
nach der Anmeldefrist verfügbar ist).
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung
beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte,
hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde der Brennholzpreis für 2023 wie folgt
beschlossen:
Laubholz (Buche,
Eiche), an den Weg gerückt – ausschließlich in 5, 10, 15 und 20 Fm Polter
zum Preis von 45,00 €/Fm für Birresborner Bürger und 60,00 €/Fm für Ortsfremde.
Die
Menge des Vorjahres war derart hoch (780 Fm), dass die Revierleiterin geäußert
hat, dass diese Menge in diesem Jahr nicht mehr zu bewerkstelligen sei. Sie hat
die maximale Menge auf 500 Fm beziffert. Im letzten Jahr waren 48 Kunden aus
dem Ort und 11 Kunden von Außerhalb. Landesforsten nimmt aktuell 73 €/Fm (Buche/
Eiche gemischt).