Sitzung: 28.08.2023 Ausschuss Jugend, Sport und Kultur
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Die Ortsbürgermeisterin verliest die
aufgesetzte Nutzungsordnung, die allerdings noch vom Gemeinderat abschließend
genehmigt werden muss. Weiterhin wird die ebenfalls angefertigte Hausordnung
des Jugendraums besprochen. Diesbezüglich hält der Ausschuss fest, dass Punkt
21 der Nutzungsordnung in die Hausordnung mit aufgenommen werden soll.
Die Nutzung des Jugendraums ist für
die Jugendgruppe unentgeltlich. Sollte eine unentgeltliche Überlassung aufgrund
der finanziellen Lage der Gemeinde nicht mehr möglich sein, schlägt die
Ortsbürgermeisterin vor, dies als außerordentlichen Kündigungsgrund in die
Nutzungsordnung aufzunehmen. Der Ausschuss bringt als Vorschlag hervor, dass
die finanzielle Lage nicht direkt einen Kündigungsgrund darstellen solle,
sondern dass sich die Gemeinde vertraglich vorbehalten solle, in Zukunft doch
ein Entgelt für die Nutzung des Jugendraums verlangen zu können.
Frau Stahl informiert den Ausschuss
darüber, dass derzeit ein Zahlenschloss von der Jugendgruppe genutzt werde, um
den Raum entsprechend zu- und aufzuschließen. Eine endgültige Handhabung
hinsichtlich des Schlüssels ist noch nicht vereinbart.
Sollten Jugendliche unter 18 Jahren
den Raum alleine nutzen wollen, bedarf es hierzu im Voraus einer
Einverständniserklärung durch die Eltern / Erziehungsberechtigten.
Herr Uwe Stahl als ehrenamtlicher
Betreuer führt an, dass das Wasser für den Jugendraum im Winter abgestellt
werde. Dementsprechend sei eine Toiletten- sowie Küchennutzung im Winter nicht
möglich.