Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Ortsbürgermeisterin verliest die aufgesetzte Nutzungsordnung, die allerdings noch vom Gemeinderat abschließend genehmigt werden muss. Weiterhin wird die ebenfalls angefertigte Hausordnung des Jugendraums besprochen. Diesbezüglich hält der Ausschuss fest, dass Punkt 21 der Nutzungsordnung in die Hausordnung mit aufgenommen werden soll.

 

Die Nutzung des Jugendraums ist für die Jugendgruppe unentgeltlich. Sollte eine unentgeltliche Überlassung aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde nicht mehr möglich sein, schlägt die Ortsbürgermeisterin vor, dies als außerordentlichen Kündigungsgrund in die Nutzungsordnung aufzunehmen. Der Ausschuss bringt als Vorschlag hervor, dass die finanzielle Lage nicht direkt einen Kündigungsgrund darstellen solle, sondern dass sich die Gemeinde vertraglich vorbehalten solle, in Zukunft doch ein Entgelt für die Nutzung des Jugendraums verlangen zu können.

 

Frau Stahl informiert den Ausschuss darüber, dass derzeit ein Zahlenschloss von der Jugendgruppe genutzt werde, um den Raum entsprechend zu- und aufzuschließen. Eine endgültige Handhabung hinsichtlich des Schlüssels ist noch nicht vereinbart.

 

Sollten Jugendliche unter 18 Jahren den Raum alleine nutzen wollen, bedarf es hierzu im Voraus einer Einverständniserklärung durch die Eltern / Erziehungsberechtigten.

 

Herr Uwe Stahl als ehrenamtlicher Betreuer führt an, dass das Wasser für den Jugendraum im Winter abgestellt werde. Dementsprechend sei eine Toiletten- sowie Küchennutzung im Winter nicht möglich.