Sitzung: 05.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: B-0039/23/16-016
Beschluss:
(1) Der
Ortsgemeinderat begrüßt das Vorhaben des Landkreises, den geförderten
Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis Vulkaneifel zu
ertüchtigen und überträgt der Verbandsgemeinde Gerolstein die Aufgabe der
„Breitbandversorgung“ im Rahmen des Projektes „Gigabitausbau mit
Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis Vulkaneifel“
(2) Die
Ortsgemeinde erklärt sich damit einverstanden, dass die Einzelheiten des
geförderten Gigabitausbaus mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis
Vulkaneifel in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis
Vulkaneifel und der Verbandsgemeine Gerolstein geregelt werden.
(3) Der
Ausbauumfang im geförderten Glasfaserausbau ist mit der Ortsgemeinde
abzustimmen.
(4) Der
Ortsgemeinderat stellt eine Finanzierung der nicht durch Fördermittel gedeckten
gemarkungsbezogenen Kosten durch die Ortsgemeinde, bzw. die
Haus-/Grundstückseigentümer grundsätzlich in Aussicht.
Auf Basis der
tatsächlichen Kosten pro Anschlussadresse in der Ortsgemeinde und des Ergebnisses
der Gespräche mit Sponsoren und Haus-/Grundstückseigentümern entscheidet der
Ortsgemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Sitzung, ob
eine Beteiligung am Projekt erfolgt oder nicht. Wenn sich die Ortsgemeinde
nicht am Projekt beteiligt, entstehen ihr keine Kosten oder sonstigen
Nachteile.
Sachverhalt:
Der
flächendeckende Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H in der
Verbandsgemeinde Gerolstein ist eine wichtige Voraussetzung für
wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Attraktivität der
Gemeinden z.B. durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der
Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von
Beruf und Familie.
Die
flächendeckende Versorgung mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet
ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese
Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist.
Vor
diesem Hintergrund strebt der Landkreis Vulkaneifel für sein Gebiet die
Umsetzung einer NGA-Strategie an, die eine flächendeckende Versorgung des
Landkreises mit Glasfaseranschlüssen zum Ziel hat.
Um
ein kreisweites Projekt durchzuführen und an den Förderprogrammen auf Bundes-
und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines
Zielgebietsclusters, möglichst in der Größe des Landkreises, erforderlich.
Hierbei wird berücksichtigt, dass Vergabeverfahren zur Inanspruchnahme von
Investitionsbeihilfen zum flächendeckenden Breitbandausbau eines gesamten
Landkreises für die ausgerufenen Telekommunikationsunternehmen TKU wesentlich
attraktiver sind, als die Ausschreibung einer einzelnen Kommune. Die TKUs
können im Rahmen des kreisweiten Netzausbaus Synergieeffekte nutzen, die
wiederrum in Folge von niedrigeren Investitionskosten an die Kommunen / Nutzer
weitergeleitet werden können.
Um
dies zu erreichen, müsste in einem ersten Schritt die Aufgabe „Breitbandausbau
bzw. Förderung des Breitbandausbaus“ mit einem Beschluss von den
Städten/Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde Gerolstein übertragen werden.
Nach
der Aufgabenübertragung von den Städten/Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde
übernimmt der Landkreis Vulkaneifel in einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde anschießend den sachlich begrenzten
Aufgabenteil „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis Vulkaneifel“.
Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Glasfaserausbaus auch das
Erteilen von Aufträgen und das Stellen vom Förderanträgen. Die beteiligten
Gebietskörperschaften verpflichten sich im Gegenzug, die nicht durch
Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligung von EU, Bund, Land und Kreis,
sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten an den Kreis zu erstatten.
Die
konkreten Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können
erst nach Vorliegen der Rückmeldungen und erfolgter Ausschreibung genau
beziffert werden.
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Wenn
alle 619 Adressen in der Verbandsgemeinde Gerolstein tatsächlich ausgebaut
werden, kalkuliert das Planungsbüro für die Ausschreibung aktuell mit
Gesamtkosten in Höhe von rd. 51 Mio. €.
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Von
Bund und Land werden insgesamt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
gefördert = rd. 45,9 Mio. €.
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Der
kommunale Eigenanteil würde 10 Prozent = insgesamt rd. 5,1 Mio. € in der
Verbandsgemeinde Gerolstein, bzw. rd. 8.210 € je Einzeladresse betragen.
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In
der Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen wird aktuell mit einem Ausbaubedarf von bis
zu 6 Adressen geplant. Der kommunale Eigenanteil würde somit beim Ausbau aller
Adressen insgesamt 49.260 € betragen, der zu finanzieren wäre. Es besteht die
Möglichkeit, dass sich Dritte (z.Bsp. Sponsoren oder
Haus-/Grundstückseigentümer) an den Kosten beteiligen. Sollten einzelne Haus-
und Grundstückseigentümer keine Erschließung wünschen, können sie dies durch
die Unterzeichnung einer entsprechenden Verzichtserklärung dokumentieren.
Nach
erfolgter Ausschreibung durch den Landkreis erhält die Stadt / Ortsgemeinde vom
Landkreis einen konkreten Überblick über die tatsächlichen Kosten pro
Anschlussadresse in ihrer Gemarkung. Auf Basis der tatsächlichen Kosten und des
Ergebnisses der Gespräche mit Sponsoren und Haus-/Grundstückseigentümern
entscheidet der Stadt-/Ortsgemeinderat in einer gesonderten Sitzung, ob eine
Beteiligung am Projekt erfolgt oder nicht. Bis zur Erteilung eines Zuschlages
an ein ausführendes Telekommunikationsunternehmen kann die Stadt/Ortsgemeinde
die Aufgabenübertragen jederzeit ohne Kosten oder sonstige Nachteile
zurückziehen.
Das
Projekt „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis
Vulkaneifel“ soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.
Wenn
eine Stadt/Ortsgemeinde sich nicht am Projekt beteiligt, entstehen ihr keine
Kosten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Förderung des Gigabit Ausbaus von
Adressen in Randlagen allerdings nicht mehr möglich.
Der
Ortsgemeinderat unterbreitet den Haus-/Grundstückseigentümern, sobald die
Zuzahlung festgelegt wurde, zwecks Beteiligung einen Vorschlag. Dies wird in
einer weiteren Sitzung besprochen.