Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Kalenborn-Scheuern nimmt das Angebot der Eifelverein-Ortsgruppe Müllenborn zur Errichtung einer neuen Wanderbrücke über den Fricksbach zur Kenntnis und stimmt der anschließenden Übernahme der Verkehrssicherungpflicht zu.

 


Sachverhalt:

 

Die ursprünglich vom Eifelverein, Ortsgruppe Müllenborn, auf Gemarkung Kalenborn, unterhalb der Straße „Im Birkenweg, errichtete hölzerne Wanderbrücke über den „Fricksbach“, südlich der Ortslage Kalenborn, befindet sich in einem desolaten Zustand.

 

Ein Bild, das draußen, Baum, Pflanze, Gras enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Daher ist die Eifelverein-Ortsgruppe Müllenborn an Ortsbürgermeister Johnen herangetreten und hat die Errichtung einer neuen Wanderbrücke, unter der Voraussetzung, dass die Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern anschließend die Verkehrssicherungspflicht übernimmt, angeboten.

 

Brückenbauwerke sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten und nach DIN 1076 regelmäßig alle 3 bzw. 6 Jahre durch einen Sachkundigen (gebührenpflichtig) zu prüfen. Für die Errichtung einer neuen Brücke, ist neben einer wasserrechtlichen Erlaubnis auch zwingend ein geprüfter Standsicherheitsnachweis (Statik) erforderlich.  Die Antragsunterlagen sind durch ein entsprechend qualifiziertes Ingenieurbüro zu erstellen.

 

Vor einer Übernahme durch die Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein, da ab diesem Zeitpunkt die Verkehrssicherungspflicht sowie die Kosten für die Unterhaltung und die Brückenprüfungen durch die Gemeinde zu tragen sind.

 

Herr Botz, Geschäftsführer der Ortsgruppe Müllenborn, stellt dem Gemeinderat Informationen zur Instandsetzung der Brücke und zur Verkehrssicherung vor.

 

Es muss geklärt werden, ob die Errichtung einer neuen Brücke notwendig ist oder ob eine Instandsetzung erfolgen kann.

 

Die Ortsgruppe Müllenborn wird sich bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis und Statik erkundigen.