Sitzung: 06.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-0417/23/18-017
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat Kalenborn-Scheuern nimmt das Angebot der Eifelverein-Ortsgruppe
Müllenborn zur Errichtung einer neuen Wanderbrücke über den Fricksbach zur
Kenntnis und stimmt der anschließenden Übernahme der Verkehrssicherungpflicht
zu.
Sachverhalt:
Die ursprünglich vom
Eifelverein, Ortsgruppe Müllenborn, auf Gemarkung Kalenborn, unterhalb der
Straße „Im Birkenweg, errichtete hölzerne Wanderbrücke über den „Fricksbach“,
südlich der Ortslage Kalenborn, befindet sich in einem desolaten Zustand.
Daher ist die
Eifelverein-Ortsgruppe Müllenborn an Ortsbürgermeister Johnen herangetreten und
hat die Errichtung einer neuen Wanderbrücke, unter der Voraussetzung, dass die
Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern anschließend die Verkehrssicherungspflicht
übernimmt, angeboten.
Brückenbauwerke sind
entsprechend ihrer Zweckbestimmung nach den anerkannten Regeln der Technik zu
errichten und nach DIN 1076 regelmäßig alle 3 bzw. 6 Jahre durch einen
Sachkundigen (gebührenpflichtig) zu prüfen. Für die Errichtung einer neuen
Brücke, ist neben einer wasserrechtlichen Erlaubnis auch zwingend ein geprüfter
Standsicherheitsnachweis (Statik) erforderlich.
Die Antragsunterlagen sind durch ein entsprechend qualifiziertes
Ingenieurbüro zu erstellen.
Vor einer Übernahme durch die
Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein, da
ab diesem Zeitpunkt die Verkehrssicherungspflicht sowie die Kosten für die
Unterhaltung und die Brückenprüfungen durch die Gemeinde zu tragen sind.
Herr Botz, Geschäftsführer der
Ortsgruppe Müllenborn, stellt dem Gemeinderat Informationen zur Instandsetzung
der Brücke und zur Verkehrssicherung vor.
Es muss geklärt werden, ob die
Errichtung einer neuen Brücke notwendig ist oder ob eine Instandsetzung
erfolgen kann.
Die Ortsgruppe Müllenborn wird
sich bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis und Statik erkundigen.