Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2023 sind 37.000 € eingestellt. Die Finanzierung der fehlenden Haushaltsmittel erfolgt aus Rücklagen der Ortsgemeinde.

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Kalenborn-Scheuern stimmt der Auftragserteilung an die Firma Köppen aus Bitburg zu. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an die Firma Köppen zum Angebotspreis von 87.080,67 € brutto zu erteilen.

 

Dem Bauprogramm wird zugestimmt.

 

Die Auftragserteilung erfolgt nach Vorliegen der Zustimmung der VG Werken zur Auftragsvergabe an die Firma Köppen.


Sachverhalt:

 

Zur Erschließung weiterer Grundstücke im Ortsteil Scheuern soll die vorhandene Ortsstraße „In der Spann“ um ca. 35 m verlängert werden.

 

Die erforderlichen Arbeiten für die Verlängerung der Straße und zur Verlegung der Wasser und Kanalleitungen wurden im Mai 2023 unter 3 Firmen beschränkt ausgeschrieben. Von den 3 angefragten Firmen hat nur 1 Bieter ein Angebot abgegeben. Da das einzig eingegangene Angebot um rd. 135 % über der Kostenberechnung lag, wurde die Ausschreibung am 05.06.2023 aufgehoben.

 

Am 01.08.2023 wurde durch die Verwaltung eine Preisanfrage zur Durchführung der Arbeiten an 4 Firmen gestellt. Bis zum 28.08.2023 wurde 4 Angebote abgegeben.

 

Die Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis. Günstigster Bieter ist die Firma Köppen aus Bitburg mit einer Angebotssumme von 87.080,67 € brutto.

 

Die weiteren Angebote lagen bei:

                Bieter 2                                 90.641,94 €, brutto

                Bieter 3                                 100.544,53 €, brutto

                Bieter 4                                115.545,60 €, brutto

 

Die Angebote beinhalten Leistungen für die Ortsgemeinde (Straßenbau) und die VG-Werke (Kanal- und Wasserleitungsarbeiten)

 

Bei Vergabe der Arbeiten an den günstigsten Bieter betragen der Anteil für:

               

                Straßenbau                                                         41.574,62 €, brutto

                Abwasserleitung                                              35.439,50 €, brutto

                Wasserleitung                                                   10.066,54 €, brutto

 

Die Kosten für den Straßenbau trägt die Ortsgemeinde. Die Kosten für die Wasserleitung und Kanalbau tragen die Verbandsgemeindewerke. Die Zustimmung der Verbandsgemeindewerke zur Auftragsvergabe an die Firma Köppen aus Bitburg erfolgt durch die Verbandsgemeindewerke.

 

Bauprogramm:

 

·         Baubeginn ist an der derzeitigen Ausbauende der Ortsstraße „In der Spann“ (vorhandene Querrinne)

·         Ausbaubreite ca. 4.70 einschl. Bord- und Rinnenanlage (Ausbau erfolgt analog der bereits hergestellten Straße „In der Spann“)

·         Aufnehmen der Querrinne und des vorhanden Asphaltbelages (Wirtschaftsweg) auf einer Länge von ca. 35 m

·         Aufnehmen des Fahrbahnunterbaus und Durchführung der Erdarbeiten

·         Herstellen der Frostschutzschicht

·         Herstellung der 3-zeiligen Betonsteinrinne

·         Liefern und versetzen Bordstein B8/20/100 als Fahrbahnabschluss auf der gegenüberliegenden Seite.

·         Herstellung der Asphalttragschicht, 10 cm stark

·         Herstellung der Asphaltdeckschicht, 4 cm stark

·         Erweiterung der Straßenbeleuchtung um 1 Leuchtstelle

·         Ableitung des anfallenden Oberflächenwasser über die Betonsteinrinne und Straßenablauf in den Kanal

·         Erforderliche Nebenarbeiten

·         Ableitung des anfallenden Oberflächenwasser über die Betonsteinrinne und Straßenablauf in den Kanal

·         Erforderliche Nebenarbeiten

 

Ein Einwohner stellt die Frage, warum der Ausbau der Straße in der nichtöffentlichen Sitzung beschlossen worden ist und warum die Anlieger nicht ausreichend informiert wurden.

Laut Ortsbürgermeister Johnen wurde nicht der Ausbau in der nichtöffentlichen Sitzung beschlossen, sondern der Verkauf des Baugrundstückes, der Verkauf des Grundstückes zieht den Ausbau der Straße nach sich.

Ortsbürgermeister Johnen wirft ein, dass er die Bürger informiert hat und trägt die diesbezüglichen Informationen und Rechtsgrundlagen vor, die er von der Verbandsgemeinde Gerolstein erhalten hat. Demnach ist eine Anwohnerbefragung nicht zwingend notwendig.

 

Des Weiteren kommt die Frage auf, welche Kosten auf die vier Parteien zukommen. Der Ortsgemeinderat trägt den Einwohnern grundsätzliche Informationen bezüglich der Beiträge vor und empfiehlt, sich zur Berechnung der voraussichtlichen Kosten an die Verbandsgemeinde zu wenden.

 

Ortsbürgermeister Johnen wirft ein, dass die Beschlüsse bereits vor vielen Jahren erfasst wurden (2008/2010).