Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Stichweg „Lissendorfer Straße“ nach § 36 LStrG als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Satz 1, Ziffer 3 a LStrG für den öffentlichen Verkehr zu widmen und zwar entsprechend der beigefügten Widmungsverfügung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Dieser Beschluss ergeht im Benehmen mit der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll als zuständige Straßenbaubehörde.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.


Sachverhalt:

Der Stichweg „Lissendorfer Straße“ Gemarkung Gönnersdorf, Flur 8, Flurstück 5 zweigt von der Lissendorfer Straße (K 54) ab und verläuft befestigt in normaler Straßenbreite. Das Ausbauende ist ca. am Ende der Grundstücksparzelle Gemarkung Gönnersdorf, Flur 8, Flurstück 15. Die Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtungsanlage ist vorhanden. Da sich diese Gemeindestraße im Eigentum der Ortsgemeinde Gönnersdorf befindet und die Erschließung der angrenzenden Grundstücke sichert, ist es erforderlich, diese Teilfläche als Straße nach § 36 Landesstraßenbesetz (LStrG) zu widmen, damit sie der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.