Sitzung: 11.10.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Befangen: 1
Vorlage: B-0047/23/12-110
Beschluss:
(1) Der Stadtrat begrüßt das Vorhaben des
Landkreises, den geförderten Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im
Landkreis Vulkaneifel zu ertüchtigen und überträgt der Verbandsgemeinde
Gerolstein die Aufgabe der „Breitbandversorgung“ im Rahmen des Projektes
„Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis Vulkaneifel“
(2) Die Stadt erklärt sich damit
einverstanden, dass die Einzelheiten des geförderten Gigabitausbaus mit
Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis Vulkaneifel in einem
öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Vulkaneifel und der
Verbandsgemeine Gerolstein geregelt werden.
(3) Der Ausbauumfang im geförderten
Glasfaserausbau ist mit der Stadt abzustimmen.
(4) Der Stadtrat stellt eine Finanzierung
der nicht durch Fördermittel gedeckten gemarkungsbezogenen Kosten durch die
Stadt, bzw. die Haus-/Grundstückseigentümer grundsätzlich in Aussicht.
Auf Basis der tatsächlichen Kosten pro
Anschlussadresse in der Stadt und des Ergebnisses der Gespräche mit Sponsoren
und Haus-/Grundstückseigentümern entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss der
Stadt Gerolstein zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Sitzung, ob
eine Beteiligung am Projekt erfolgt oder nicht. Wenn sich die Stadt nicht am
Projekt beteiligt, entstehen ihr keine Kosten oder sonstigen Nachteile.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Ratsmitglied
Julia Schildgen nimmt an der Abstimmung nicht teil, da Ihre Adresse sich in der
beigefügten Adressliste wiederfindet.
Sachverhalt:
Der flächendeckende Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H
in der Verbandsgemeinde Gerolstein ist eine wichtige Voraussetzung für
wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Attraktivität der
Gemeinden z.B. durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der
Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von
Beruf und Familie.
Die flächendeckende Versorgung mit einem schnellen und
leistungsfähigen Internet ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich
geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der
Daseinsvorsorge zu zählen ist.
Vor diesem Hintergrund strebt der Landkreis Vulkaneifel für sein
Gebiet die Umsetzung einer NGA-Strategie an, die eine flächendeckende
Versorgung des Landkreises mit Glasfaseranschlüssen zum Ziel hat.
Um ein kreisweites Projekt durchzuführen und an den
Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen zu können, ist die
Bildung eines Zielgebietsclusters, möglichst in der Größe des Landkreises,
erforderlich. Hierbei wird berücksichtigt, dass Vergabeverfahren zur Inanspruchnahme
von Investitionsbeihilfen zum flächendeckenden Breitbandausbau eines gesamten
Landkreises für die ausgerufenen Telekommunikationsunternehmen TKU wesentlich
attraktiver sind, als die Ausschreibung einer einzelnen Kommune. Die TKUs
können im Rahmen des kreisweiten Netzausbaus Synergieeffekte nutzen, die
wiederrum in Folge von niedrigeren Investitionskosten an die Kommunen / Nutzer
weitergeleitet werden können.
Um dies zu erreichen, müsste in einem ersten Schritt die Aufgabe
„Breitbandausbau bzw. Förderung des Breitbandausbaus“ mit einem Beschluss von
den Städten/Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde Gerolstein übertragen
werden.
Nach der Aufgabenübertragung von den Städten/Ortsgemeinden auf die
Verbandsgemeinde übernimmt der Landkreis Vulkaneifel in einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde anschießend den
sachlich begrenzten Aufgabenteil „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H
im Landkreis Vulkaneifel“. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des
Glasfaserausbaus auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen vom
Förderanträgen. Die beteiligten Gebietskörperschaften verpflichten sich im
Gegenzug, die nicht durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligung von
EU, Bund, Land und Kreis, sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten
an den Kreis zu erstatten.
Die konkreten Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht
fest und können erst nach Vorliegen der Rückmeldungen und erfolgter
Ausschreibung genau beziffert werden.
Wenn alle 619 Adressen in der Verbandsgemeinde Gerolstein
tatsächlich ausgebaut werden, kalkuliert das Planungsbüro für die Ausschreibung
aktuell mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 51 Mio. €.
Von Bund und Land werden insgesamt 90 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert = rd. 45,9 Mio. €.
Der kommunale Eigenanteil würde 10 Prozent = insgesamt rd. 5,1
Mio. € in der Verbandsgemeinde Gerolstein, bzw. rd. 8.210 € je Einzeladresse
betragen.
In der Stadt Gerolstein und ihren Stadtteilen wird aktuell mit
einem Ausbaubedarf von bis zu 39 Adressen geplant. Der kommunale Eigenanteil
würde somit beim Ausbau aller Adressen insgesamt 320.190 € betragen, der zu
finanzieren wäre. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Dritte (z.Bsp.
Sponsoren oder Haus-/Grundstückseigentümer) an den Kosten beteiligen. Sollten
einzelne Haus- und Grundstückseigentümer keine Erschließung wünschen, können
sie dies durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Verzichtserklärung
dokumentieren.
Nach erfolgter Ausschreibung durch den Landkreis erhält die Stadt vom
Landkreis einen konkreten Überblick über die tatsächlichen Kosten pro
Anschlussadresse in ihrer Gemarkung. Auf Basis der tatsächlichen Kosten und des
Ergebnisses der Gespräche mit Sponsoren und Haus-/Grundstückseigentümern
entscheidet der Stadtrat in einer gesonderten Sitzung, ob eine Beteiligung am
Projekt erfolgt oder nicht. Bis zur Erteilung eines Zuschlages an ein
ausführendes Telekommunikationsunternehmen kann die Stadt die
Aufgabenübertragen jederzeit ohne Kosten oder sonstige Nachteile zurückziehen.
Das Projekt „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im
Landkreis Vulkaneifel“ soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.
Wenn eine Stadt sich nicht am Projekt beteiligt, entstehen ihr
keine Kosten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Förderung des Gigabit
Ausbaus von Adressen in Randlagen allerdings nicht mehr möglich.
Ratsmitglied Lenzen fragt nach der Kostenaufteilung, da die
Entfernungen der Adressen sehr unterschiedlich seien. Bürgermeister Böffgen
erklärt, dass es sich bei den 10 % (rd. 8.210 €) um einen kalkulierten
Durchschnittswert handelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die beigefügte Adressliste
nochmals genau zu prüfen sei, insbesondere die Nrn. 1 und 21.
Ratsmitglied Linnerth bittet um Informationen bezüglich der Finanzierung
des Projektes. Die Finanzierung müsste im Haushalt der Stadt eingestellt
werden, jedoch sieht Bürgermeister Böffgen dies eher für das Haushaltsjahr
2025.