Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Befangen: 1

Beschluss:

 

(1)    Der Stadtrat begrüßt das Vorhaben des Landkreises, den geförderten Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis Vulkaneifel zu ertüchtigen und überträgt der Verbandsgemeinde Gerolstein die Aufgabe der „Breitbandversorgung“ im Rahmen des Projektes „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis Vulkaneifel“

 

(2)    Die Stadt erklärt sich damit einverstanden, dass die Einzelheiten des geförderten Gigabitausbaus mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis Vulkaneifel in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Vulkaneifel und der Verbandsgemeine Gerolstein geregelt werden.

 

(3)    Der Ausbauumfang im geförderten Glasfaserausbau ist mit der Stadt abzustimmen.

 

(4)    Der Stadtrat stellt eine Finanzierung der nicht durch Fördermittel gedeckten gemarkungsbezogenen Kosten durch die Stadt, bzw. die Haus-/Grundstückseigentümer grundsätzlich in Aussicht.

 

Auf Basis der tatsächlichen Kosten pro Anschlussadresse in der Stadt und des Ergebnisses der Gespräche mit Sponsoren und Haus-/Grundstückseigentümern entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gerolstein zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Sitzung, ob eine Beteiligung am Projekt erfolgt oder nicht. Wenn sich die Stadt nicht am Projekt beteiligt, entstehen ihr keine Kosten oder sonstigen Nachteile.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Ratsmitglied Julia Schildgen nimmt an der Abstimmung nicht teil, da Ihre Adresse sich in der beigefügten Adressliste wiederfindet.

 

Sachverhalt:

 

Der flächendeckende Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H in der Verbandsgemeinde Gerolstein ist eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Attraktivität der Gemeinden z.B. durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

Die flächendeckende Versorgung mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist.

 

Vor diesem Hintergrund strebt der Landkreis Vulkaneifel für sein Gebiet die Umsetzung einer NGA-Strategie an, die eine flächendeckende Versorgung des Landkreises mit Glasfaseranschlüssen zum Ziel hat.

 

Um ein kreisweites Projekt durchzuführen und an den Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines Zielgebietsclusters, möglichst in der Größe des Landkreises, erforderlich. Hierbei wird berücksichtigt, dass Vergabeverfahren zur Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum flächendeckenden Breitbandausbau eines gesamten Landkreises für die ausgerufenen Telekommunikationsunternehmen TKU wesentlich attraktiver sind, als die Ausschreibung einer einzelnen Kommune. Die TKUs können im Rahmen des kreisweiten Netzausbaus Synergieeffekte nutzen, die wiederrum in Folge von niedrigeren Investitionskosten an die Kommunen / Nutzer weitergeleitet werden können.

 

Um dies zu erreichen, müsste in einem ersten Schritt die Aufgabe „Breitbandausbau bzw. Förderung des Breitbandausbaus“ mit einem Beschluss von den Städten/Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde Gerolstein übertragen werden.

 

Nach der Aufgabenübertragung von den Städten/Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde übernimmt der Landkreis Vulkaneifel in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde anschießend den sachlich begrenzten Aufgabenteil „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis Vulkaneifel“. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Glasfaserausbaus auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen vom Förderanträgen. Die beteiligten Gebietskörperschaften verpflichten sich im Gegenzug, die nicht durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligung von EU, Bund, Land und Kreis, sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten an den Kreis zu erstatten.

 

Die konkreten Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können erst nach Vorliegen der Rückmeldungen und erfolgter Ausschreibung genau beziffert werden.

 

Wenn alle 619 Adressen in der Verbandsgemeinde Gerolstein tatsächlich ausgebaut werden, kalkuliert das Planungsbüro für die Ausschreibung aktuell mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 51 Mio. €.

 

Von Bund und Land werden insgesamt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert = rd. 45,9 Mio. €.

 

Der kommunale Eigenanteil würde 10 Prozent = insgesamt rd. 5,1 Mio. € in der Verbandsgemeinde Gerolstein, bzw. rd. 8.210 € je Einzeladresse betragen.

 

In der Stadt Gerolstein und ihren Stadtteilen wird aktuell mit einem Ausbaubedarf von bis zu 39 Adressen geplant. Der kommunale Eigenanteil würde somit beim Ausbau aller Adressen insgesamt 320.190 € betragen, der zu finanzieren wäre. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Dritte (z.Bsp. Sponsoren oder Haus-/Grundstückseigentümer) an den Kosten beteiligen. Sollten einzelne Haus- und Grundstückseigentümer keine Erschließung wünschen, können sie dies durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Verzichtserklärung dokumentieren.

 

Nach erfolgter Ausschreibung durch den Landkreis erhält die Stadt vom Landkreis einen konkreten Überblick über die tatsächlichen Kosten pro Anschlussadresse in ihrer Gemarkung. Auf Basis der tatsächlichen Kosten und des Ergebnisses der Gespräche mit Sponsoren und Haus-/Grundstückseigentümern entscheidet der Stadtrat in einer gesonderten Sitzung, ob eine Beteiligung am Projekt erfolgt oder nicht. Bis zur Erteilung eines Zuschlages an ein ausführendes Telekommunikationsunternehmen kann die Stadt die Aufgabenübertragen jederzeit ohne Kosten oder sonstige Nachteile zurückziehen.

 

Das Projekt „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis Vulkaneifel“ soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.

 

Wenn eine Stadt sich nicht am Projekt beteiligt, entstehen ihr keine Kosten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Förderung des Gigabit Ausbaus von Adressen in Randlagen allerdings nicht mehr möglich.

 

Ratsmitglied Lenzen fragt nach der Kostenaufteilung, da die Entfernungen der Adressen sehr unterschiedlich seien. Bürgermeister Böffgen erklärt, dass es sich bei den 10 % (rd. 8.210 €) um einen kalkulierten Durchschnittswert handelt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die beigefügte Adressliste nochmals genau zu prüfen sei, insbesondere die Nrn. 1 und 21.

 

Ratsmitglied Linnerth bittet um Informationen bezüglich der Finanzierung des Projektes. Die Finanzierung müsste im Haushalt der Stadt eingestellt werden, jedoch sieht Bürgermeister Böffgen dies eher für das Haushaltsjahr 2025.