Sitzung: 06.09.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-0411/23/12-111
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Anregungen
und Hinweise zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen
Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit
Begründung zurückgewiesen. Da gegen die Änderung des Bebauungsplanes
„Sarresdorfer Straße West – Südlicher Teil, 2. Änderung“ keine Bedenken erhoben
wurden, wird dem Stadtrat empfohlen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zu
fassen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Sarresdorfer Straße West – Südlicher
Teil“ wurde einem Änderungsverfahren unterzogen, um die Zulässigkeit von
Fremdwerbeanlagen zu regeln.
Der Stadtrat hatte hierzu in seiner Sitzung am 11.08.2021
den Änderungsbeschluss gefasst. Die vom beauftragten Planungsbüro erarbeiteten
Unterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sarresdorfer Straße West –
Südlicher Teil“ wurden nach vorheriger Beratung im Bauausschuss in der Sitzung
des Stadtrates am 10.05.2023 gebilligt und die Offenlage der Unterlagen sowie
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Unterlagen haben in der Zeit vom 26.06.2023 bis
einschl. 28.07.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein öffentlich
ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich schriftlich am
Verfahren beteiligt.
Die Übersicht der abgegebenen Stellungnahmen sowie die
entsprechenden Abwägungsvorschläge entnahmen Sie bitte der beigefügten
Abwägungsübersicht.