Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Walsdorf spricht sich für den Ausbau der Felsbachstraße und des Mittelweges (Teilbereich) im Vollausbau aus. Die Verwaltung wird beauftragt 3 Honorarangebote für die erforderlichen Planungsleistungen zum Bau der Straßen einzuholen.

Nach Vorliegen der Angebote wird der Ortbürgermeister ermächtigt den Planungsauftrag gemäß HOAI zu vergeben. Hierzu können die, für die geplante Sanierung bereitgestellten Mittel, verwendet werden.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Walsdorf am 08.12.2022 hat der Ortgemeinderat einer Decksanierung der Felsbachstraße zugestimmt.

 

Zwischenzeitlich fanden Gespräche zwischen Ortsgemeinde, Verwaltung und Verbandsgemeindewerken hinsichtlich der Erneuerung der Wasser- und Kanalleitungen in der Straße statt. Im Zuge einer Deckensanierung werden die Verbandsgemeindewerke keine Erneuerung der Wasser- und Kanalleitungen durchführen.

 

Bei einem Vollausbau der Straße hingegen, werden die Verbandsgemeindewerke die Wasser und Kanalleitungen erneuern. In Zuge der Arbeiten ist vorgesehen auch die Anschlussleitungen zu erneuern. Bei der Erneuerung der Straße im Vollausbau werden die Werke sich anteilmäßig an den Kosten beteiligen. Der genaue Umfang der Beteiligung wird zwischen den Verbandsgemeinde Werken und der Ortsgemeinde in einer Vereinbarung geregelt. 

 

Um Erkenntnisse zum derzeitigen Straßenaufbau der Felsbachstraße / Mittelweg zu erhalten wurden durch das Büro ICP aus Bitburg zwischenzeitlich an 5 Fahrbahnbereichen (3 x Felsbachstraße, 2 X Mittelweg) Bohrkernen entnommen. Hieran wurde neben dem Asphaltaufbau auch der Fahrbahnunterbau überprüft.

 

Nach Vorliegen des Untersuchungsberichtes ergibt sich das an 4 der 5 Bohrkerne der vorhandene Asphaltaufbau lediglich 7 – 8 cm beträgt.  Eine Deckensanierung ist hier nicht zu empfehlen. Des Weiteren haben die Bodenuntersuchungen ergeben, dass die unter dem Asphalt vorhandene Frostschutzschicht nicht mehr als frostsicher einzustufen ist, und beim Vollausbau durch geeignetes Frostschutzmaterial ausgetauscht werden muss.

 

Aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Baugrunduntersuchungen und der Informationen der VG Werken erscheint die Erneuerung der Straße im Vollausbau als sinnvoll.

 

Ein weiterer Aspekt ist das im Zuge der Straßensanierung gleichzeitig Leerrohre für Glasfaser (Längsverlegung und Verlegung der Hausanschlussleitung bis auf Grundstück) verlegt werden sollen.

 

Bei Ausbau der Straße im Vollausbau muss zunächst durch ein Ingenieurbüro eine Straßenplanung erstellt und anhand dieser die Kosten für einen Vollausbau ermittelt werden.