Sitzung: 31.08.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-0407/23/38-016
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Walsdorf spricht
sich für den Ausbau der Felsbachstraße und des Mittelweges (Teilbereich) im
Vollausbau aus. Die Verwaltung wird beauftragt 3 Honorarangebote für die
erforderlichen Planungsleistungen zum Bau der Straßen einzuholen.
Nach Vorliegen der Angebote wird der
Ortbürgermeister ermächtigt den Planungsauftrag gemäß HOAI zu vergeben. Hierzu
können die, für die geplante Sanierung bereitgestellten Mittel, verwendet
werden.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Walsdorf am
08.12.2022 hat der Ortgemeinderat einer Decksanierung der Felsbachstraße
zugestimmt.
Zwischenzeitlich fanden Gespräche zwischen Ortsgemeinde,
Verwaltung und Verbandsgemeindewerken hinsichtlich der Erneuerung der Wasser-
und Kanalleitungen in der Straße statt. Im Zuge einer Deckensanierung werden
die Verbandsgemeindewerke keine Erneuerung der Wasser- und Kanalleitungen
durchführen.
Bei einem Vollausbau der Straße hingegen, werden die
Verbandsgemeindewerke die Wasser und Kanalleitungen erneuern. In Zuge der
Arbeiten ist vorgesehen auch die Anschlussleitungen zu erneuern. Bei der
Erneuerung der Straße im Vollausbau werden die Werke sich anteilmäßig an den
Kosten beteiligen. Der genaue Umfang der Beteiligung wird zwischen den
Verbandsgemeinde Werken und der Ortsgemeinde in einer Vereinbarung
geregelt.
Um Erkenntnisse zum derzeitigen Straßenaufbau der
Felsbachstraße / Mittelweg zu erhalten wurden durch das Büro ICP aus Bitburg
zwischenzeitlich an 5 Fahrbahnbereichen (3 x Felsbachstraße, 2 X Mittelweg)
Bohrkernen entnommen. Hieran wurde neben dem Asphaltaufbau auch der
Fahrbahnunterbau überprüft.
Nach Vorliegen des Untersuchungsberichtes ergibt sich das
an 4 der 5 Bohrkerne der vorhandene Asphaltaufbau lediglich 7 – 8 cm
beträgt. Eine Deckensanierung ist hier
nicht zu empfehlen. Des Weiteren haben die Bodenuntersuchungen ergeben, dass
die unter dem Asphalt vorhandene Frostschutzschicht nicht mehr als frostsicher
einzustufen ist, und beim Vollausbau durch geeignetes Frostschutzmaterial
ausgetauscht werden muss.
Aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten
Baugrunduntersuchungen und der Informationen der VG Werken erscheint die
Erneuerung der Straße im Vollausbau als sinnvoll.
Ein weiterer Aspekt ist das im Zuge der Straßensanierung
gleichzeitig Leerrohre für Glasfaser (Längsverlegung und Verlegung der
Hausanschlussleitung bis auf Grundstück) verlegt werden sollen.
Bei Ausbau der Straße im Vollausbau muss zunächst durch
ein Ingenieurbüro eine Straßenplanung erstellt und anhand dieser die Kosten für
einen Vollausbau ermittelt werden.