Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den
Ortsbürgermeister zur Wahrung der Interessen der Ortsgemeinde im
Planfeststellungsverfahren Autobahn A1 zu ermächtigen, die Kanzlei Jeromin und
Kerkmann mit der Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses zu beauftragen. Der
Ortsbürgermeister wird beauftragt, den Planfeststellungsbeschluss unmittelbar
nach Eingang der Kanzlei zuzuleiten. Ein gemeinsames Vorgehen mit den
benachbarten Kommunen wird angestrebt. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt
dies zu verhandeln.
Über das Ergebnis der Prüfung sowie
der weiteren Schritte wird der Gemeinderat durch den Ortsbürgermeister
informiert.
Sachverhalt:
Mit Pressemitteilung vom
27.07.2023 wurde erklärt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den
Lückenschluss Autobahn A 1 – Abschnitt Kelberg-Adenau von der
Planfeststellungsbehörde erlassen wurde.
Der Beschluss ist bis zum Datum
der Sitzungsvorlage noch nicht veröffentlicht worden.
Aus der bisherigen Planung ist
ersichtlich, dass das Planfeststellungsverfahren die Ortsgemeinde Nohn in ihren
Belangen erheblich betrifft. Um ihre Rechtsposition zu sichern und im Verfahren
kompetent betreut zu werden, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zur
Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf mögliche Nachteile für die
Ortsgemeinde sinnvoll.
Hierzu hat am 18.08.2023 ein Gespräch in der Kanzlei
Jeromin und Kerkmann stattgefunden. Er ist bereit das Mandat zu übernehmen –
auch auf der Basis einer gemeinsamen gemeindlichen Klage der Ortsgemeinde,
evtl. gemeinsam mit den Gemeinden Senscheid, Trierscheid und Dankerath.