Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt den Ortsbürgermeister zur Wahrung der Interessen der Ortsgemeinde im Planfeststellungsverfahren Autobahn A1 zu ermächtigen, die Kanzlei Jeromin und Kerkmann mit der Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses zu beauftragen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den Planfeststellungsbeschluss unmittelbar nach Eingang der Kanzlei zuzuleiten. Ein gemeinsames Vorgehen mit den benachbarten Kommunen wird angestrebt. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt dies zu verhandeln.

 

Über das Ergebnis der Prüfung sowie der weiteren Schritte wird der Gemeinderat durch den Ortsbürgermeister informiert.


Sachverhalt:

 

Mit Pressemitteilung vom 27.07.2023 wurde erklärt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Lückenschluss Autobahn A 1 – Abschnitt Kelberg-Adenau von der Planfeststellungsbehörde erlassen wurde.

 

Der Beschluss ist bis zum Datum der Sitzungsvorlage noch nicht veröffentlicht worden.

 

Aus der bisherigen Planung ist ersichtlich, dass das Planfeststellungsverfahren die Ortsgemeinde Nohn in ihren Belangen erheblich betrifft. Um ihre Rechtsposition zu sichern und im Verfahren kompetent betreut zu werden, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zur Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf mögliche Nachteile für die Ortsgemeinde sinnvoll.

 

Hierzu hat am 18.08.2023 ein Gespräch in der Kanzlei Jeromin und Kerkmann stattgefunden. Er ist bereit das Mandat zu übernehmen – auch auf der Basis einer gemeinsamen gemeindlichen Klage der Ortsgemeinde, evtl. gemeinsam mit den Gemeinden Senscheid, Trierscheid und Dankerath.